Madrid vor Gericht: Register mit Abtreibungsgegnern im Gesundheitswesen kommt
In Spanien muss, wer einen Beruf im Gesundheitswesen ausübt und aus Gewissensgründen einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch ablehnt, auf einer Liste des Gesundheitsministeriums geführt werden. Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat nun entschieden, dass auch die Regionalregierung der Hauptstadt die Vorbereitungen für ein solches Register für das medizinische Fachpersonal einleiten muss.