Organisationen

Ludwig A. Minelli

Wie wollen wir sterben?

OBERWESEL. (hpd) Ludwig A. Minelli war zu Gast am Stiftungssitz der Giordano-Bruno-Stiftung in Oberwesel. Der Gründer und Vorsitzende der Schweizer Sterbehilfeorganisation DIGNITAS legte in einem Vortrag dar, warum es keine vernünftigen Argumente für ein Verbot der organisierten Freitod-Hilfe gibt. Der Humanistische Pressedienst dokumentiert den Vortrag in voller Länge.

Heft 2/2015 der HLHS erschienen

BERLIN. (hpd) Eine Karikatur von Gerhard Haderer ziert das Titelblatt der aktuellen Zeitschrift der DGHS. Das Bild zeigt, wie sich Gesundheitsminister Gröhe und andere Politiker die Zukunft des assistierten Suizids vorstellen.

ZDF-Logo

Inaktzeptable Ausgrenzung konfessionsfreier Bürgerinnen und Bürger

OBERWESEL. (hpd) Die Giordano-Bruno-Stiftung kritisiert den am Donnerstag in Berlin vorgestellten Entwurf zur Novellierung des ZDF-Staatsvertrags. Trotz mangelnden Rückhalts der Kirchen in der Bevolkerung, werde die Bedeutung religiöser Institutionen im Fernsehrat noch weiter gestärkt. Die inakzeptable Ausgrenzung der konfessionsfreien Bürgerinnen und Bürger wolle die gbs auf keinen Fall hinnehmen.

Das elfte Gebot

Kein Geld aus Münster für Katholikentag

OBERWESEL. (hpd/gbs) Erstmals in der Geschichte des Katholikentags verweigert eine Stadt die beantragte Millionen-Subvention: Der Münsteraner Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Antrag der Veranstalter auf Gewährung eines Barzuschusses in Höhe von 1,2 Mio. EUR abgelehnt. 

Kopftuch-Urteil kein Grund zum Jubeln

OVERATH. (hpd/ibka) Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten warnt vor negativen Konsequenzen des BVerfG-Beschlusses zum islamischen Kopftuch und bekräftigt sein Eintreten für eine weltanschaulich neutrale Schule.

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in der Wilhelmstraße, Berlin

Humanistische Union lehnt Gesetzentwurf zu neuem Antiterror-Strafrecht ab

BERLIN. (hpd/hu) Der Deutsche Bundestag berät derzeit über einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz). Dieser sieht unter anderem vor, dass bereits die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat strafbar sein soll (§ 89a StGB-Entwurf).

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht privilegiert Religionen

MÜNCHEN. (hpd/bfg) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zum Tragen von Kopftüchern in Schulen ist kein Zeichen für die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern privilegiert Religionen und Religiöse. Damit konterkariert es die weltanschauliche Neutralität des Staates.