Gerichtsurteil

Italienische Atheisten gewinnen Rechtsstreit

Gut sein ohne Gott

2013 wies der italienische Atheistenverband UAAR mit einer Plakatkampagne darauf hin, dass man auch ohne Gott gut sein kann. Die Stadt Verona verbot die Plakate. Zu Unrecht, wie nun der Oberste Kassationsgerichtshof Italiens entschied.

DGHS-Vizepräsident Prof. Robert Roßbruch (li.) diskutierte über die Konsequenzen des Urteils mit Dr. J. Spittler, Prof. Dr. R. Merkel, Prof. Dr. Rosemarie Will, Prof. Dr. S. Augsberg, Erwin Kress und Dr. W. Schinnenburg (MdB, FDP).

Podiumsdiskussion in Berlin zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

"Weit über das hinaus, was wir uns erträumten"

Nur wenige Tage nach dem Urteilsspruch hatte die Humanistische Union eine Podiumsdiskussion in Berlin geplant, die den Urteilsspruch und dessen Folgen behandeln sollte. Es war bei der Planung noch nicht abzusehen, dass das Urteil weit über das hinaus geht, was sich Humanistische Union (HU) und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vorstellen konnten.

Pressekonferenz von Dignitas und DGHS

"Die Freiheit hat gesiegt"

Gestern hatten Dignitas und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in die Bundespressekonferenz eingeladen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche, das Paragraf 217 gekippt hatte, aus ihrer Sicht zu analysieren und neue Möglichkeiten und Wege der beiden Organisationen zu präsentieren.

Entscheidung aus Karlsruhe:

Kopftuchverbot im Rechtsreferendariat verfassungsgemäß

Einen Tag nach dem Urteil, das den "Sterbehilfeverhinderungsparagraphen" 217 für nichtig erklärt hatte, fällte das Bundesverfassungsgericht gestern eine weitere Entscheidung im Sinne der weltanschaulichen Neutralität: Das Kopftuchverbot für juristische Referendarinnen ist verfassungsgemäß, bestätigten die Karlsruher Richter – mit einer Gegenstimme.

Gesundheitsminister Spahn

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Minister Spahn blockt weiter

Wird Herr Spahn jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genauso ignorieren wie das des Bundesverwaltungsgerichts? Währenddessen melden sich auch die Sterbehilfe-Gegner zu Wort.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Ein großer Tag für Schwerkranke

Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Paragraphen 217 des Strafgesetzbuches als nichtig zu erklären, haben sich fast alle säkular-humanistischen Verbände zu Wort gemeldet. Nach Redaktionsschluss trafen noch Pressemitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Humanistischen Union (HU) ein.

§217 StGB verfassungswidrig

HVD begrüßt BVerfG-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den § 217 StGB für nichtig erklärt: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe hat keinen Bestand. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die damit verbundene Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und schlägt eine Neuregelung der Suizidhilfe vor.