Arbeitsgericht Berlin entscheidet gegen das Kopftuch
BERLIN. (hpd) Das mit großer Spannung erwartete Urteil des Berliner Arbeitsgerichts zum "muslimischen Kopftuch" von Lehrerinnen ist heute gefällt worden: abgelehnt wurde die Entschädigungsklage einer Frau, deren Bewerbung als Grundschullehrerin daran gescheitert war, dass sie aus religiösen Gründen auch im Schulunterricht Kopftuch tragen wollte. Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass die Schulbehörde auf Grundlage des "Berliner Neutralitätsgesetzes" korrekt gehandelt habe, als es die Bewerbung ablehnte.