Staat und Religionen

Protestantismus in deutschen Parlamenten

Der Exzellenzcluster "Religion und Politik" erforscht die parlamentarischen Tätigkeiten von evangelischen Theologinnen und Theologen vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Erste Ergebnisse diskutieren Sozialethiker Prof. Dr. Arnulf von Scheliha und Theologin Uta Elisabeth Hohmann kommende Woche mit Wissenschaft und Politik auf der Tagung "'Eyn sonderlicher Gottis Dienst'? Evangelische Theolog*innen als Parlamentarier".

Symbolbild

Die staatliche Finanzierung des Politischen Islam

"Die Islamkonferenz ist für mich ein Fall für den Bundesrechnungshof!", forderte jüngst Hamed Abdel-Samad. Dieser wichtige Anstoß sollte Gehör finden. Der hpd bietet eine Analyse der Islamkonferenz und der Steuergeldtransfers an den Politischen Islam. Am Ende stehen sechs Fragen an die Regierung, die von externen Finanzkontrolleuren aufgegriffen werden sollten.

Kommentar

Ein Islamkolleg in Osnabrück?

Große Aufmerksamkeit in den Medien erfuhr die Nachricht, dass eine Ausbildungsstätte für Imame, Islamkolleg genannt, mit finanzieller Unterstützung des Staates in Osnabrück errichtet werden soll. Es kann keineswegs überraschen, dass die auf insgesamt über 5 Millionen Gläubigen angewachsene muslimische Religionsgemeinschaft in Deutschland mehr Einfluss und Beteiligung in unserer Gesellschaft fordert, auch wenn sie im Vergleich zu christlichen Kirchen nur über eine deutlich geringere Organisationsdichte verfügt.

Düsseldorf, Stadtpanorama

"Einsegnung" des Stadtrats

Düsseldorfer Religionsfreie zeigen Rat die "Rote Karte“

Vor seiner Eröffungssitzung wurde der Düsseldorfer Stadtrat von Vertretern einiger Religionen "eingesegnet". Dafür vergeben nun Düsseldorfs religionsfreie Bürger eine "Rote Karte" an den Rat. Denn staatliche Institutionen müssen religiös und weltanschaulich neutral sein. Das sieht das Neutralitätsgebot der Verfassung so vor.

Neuseeland: Erste Polizistin mit Dienstkopftuch

In Neuseeland wurde vor kurzem die erste offizielle Hijab-Polizeiuniform vorgestellt. Frauen, die sich dem Islam zugehörig fühlen, ist es somit erlaubt, ein Symbol ihrer Religion im Staatsdienst offen zu tragen. Auf weltanschauliche Neutralität des Staates und seiner Angestellten wird dabei zugunsten gut gemeinter Diversität verzichtet.

Schwerer Rückschlag für Trennung von Staat und Religion

Berliner Neutralitätsgesetz als diskriminierend beurteilt

Sowohl die "Säkularen SozialdemokratInnen" als auch die "Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung" kritisieren das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz. Die Richter gaben der Klage einer kopftuchtragenden Muslimin wegen Ungleichbehandlung statt und befanden ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.