Tagung zur weltanschaulichen Meinungsfreiheit
LUDWIGSHAFEN (hpd) Die Forderung nach Abschaffung des § 166 StGB gehört zum Grundrepertoire der säkularen Verbände. Aber die juristische Verfolgung von Religionskritik ist nur ein Aspekt des Themenbereichs „Religiöse und weltanschauliche Meinungsfreiheit“. Am 13./14. März befasst sich eine Tagung mit „Blasphemie“ und den Reaktionen darauf.