Menschenrechte für Dienerinnen des Herrn

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Eheschließung / Foto:clipdealer

BERLIN. (hpd/hu) Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) appelliert in einem Schreiben an die Landeskirche in Württemberg, der Vikarin Carmen Häcker nicht den Abschluss ihrer theologischen Ausbildung zu verweigern und damit kein Berufsverbot zu verfügen.

 

Die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hatte Frau Häcker kürzlich vom Dienst suspendiert und ihr zum Jahresende gekündigt, nachdem sie einen Mann islamischen Glaubens heiratete. Sie begründete die Maßnahme mit einer Vorschrift des württembergischen Pfarrergesetzes, wonach auch der Ehegatte eines Pfarrers der evangelischen Kirche angehören muss.

Die Humanistische Union sieht durch die rigide Entscheidungspraxis der Landeskirche deren Glaubwürdigkeit gefährdet. Durch die Suspendierung ihres Ausbildungsverhältnisses werden die Freiheit der Eheschließung (Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz), die Freiheit ihrer Berufswahl und der zu seiner Ausübung nötigen Qualifikation (Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz) sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) von Frau Häcker verletzt.

Religionsgesellschaften dürfen ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln, dennoch sollte der kirchliche Umgang mit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diesen menschenrechtlichen Maßstäben folgen. Die HU hält es daher unter rechtsstaatlichen wie humanitären Gesichtspunkten für geboten, dass Frau Häcker die Gelegenheit erhält, die begonnene Ausbildung zum Abschluss zu bringen.

Die Humanistische Union weist in ihrem Schreiben ferner darauf hin, dass nach Kirchenrecht selbst Pfarrer von dem Gebot der konfessionellen Bindung ihrer Ehepartner befreit werden können. Gleiches solle auch für eine Vikarin gelten, die noch nicht zum Pfarramt bestellt wurde. In anderen Landeskirchen gebe es Beispiele für Ehen von Pfarrerinnen oder Pfarrern, deren Ehepartner einer anderen Religion angehören. Es gebe keine konkreten Vorwürfe, dass Frau Häcker ihren kirchlichen Dienst nicht so versehen habe, wie es der kirchliche Arbeitgeber erwarten könne. Die HU fordert deshalb die Landeskirche auf, Frau Häcker von der auch innerkirchlich umstrittenen Bestimmung des Pfarrgesetzes zu befreien. Mit der Versagung des zweiten theologischen Examens würde die württembergische Kirche Frau Häcker die Chance nehmen, in einer anderen Landeskirche ihren Beruf ausüben zu können.

Sven Lüders