Das IZH wurde im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium verboten und die Imam-Ali-Moschee geschlossen. Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes war das IZH eine bedeutende Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland und Europa.
Dabei ist eine klare Unterscheidung wichtig: Das IZH wurde nicht geschlossen, weil Menschen schiitisch sind, sondern wegen der politischen Verbindungen zum iranischen Regime und besonders zum iranischen Geheimdienst. Dieser hatte dort mehrere Jahrzehnte seine europäische Zentrale.
Schiitischer Glaube und die politische Ideologie der Islamischen Republik Iran sind nicht dasselbe. Die Religionsfreiheit gilt uneingeschränkt. Sie darf jedoch nicht zur Wiederherstellung politischer Einflussstrukturen eines autoritären ausländischen Regimes genutzt werden.
Statt einer Rückkehr zu den bisherigen Strukturen schlagen die beiden Vereine einen demokratischen Neuanfang vor:
Gedenk- und Bildungsort gegen islamistischen Terror
Das IZH könnte zu einem Ort des Gedenkens an die Opfer islamistischen Terrors sowie der Aufklärung über die politischen und ideologischen Hintergründe islamistischer Gewalt werden. Auch Menschen, die sich gegen religiösen Extremismus, politische Islamisierung und die Instrumentalisierung von Religion wehren, sollen dort Gehör finden.
Säkulare und unabhängige Trägerschaft
Das Gebäude sollte einer unabhängigen, gemeinnützigen und säkularen Trägerschaft anvertraut werden. Transparente Finanzierung, Schutz vor ausländischer politischer Einflussnahme und ein pluralistisch besetztes Kuratorium könnten sicherstellen, dass das Haus dauerhaft ein Ort der Aufklärung, des Dialogs und der freien Religionsausübung bleibt.
Mitsprache der Hamburger Stadtgesellschaft
Über die Zukunft eines Ortes von solcher gesellschaftlichen Bedeutung darf nicht allein hinter verschlossenen Türen entschieden werden. Die Hamburger Bürgerinnen und Bürger sollten deshalb in einem transparenten Beteiligungsverfahren über die künftige Nutzung mitwirken können. Dabei sollten unter anderem säkulare Organisationen, muslimische Communities, Menschenrechtsorganisationen sowie Opfer- und Extremismusprävention angemessen beteiligt werden.
Religionsfreiheit gewährleisten
Eine säkulare Trägerschaft bedeutet ausdrücklich keine Einschränkung der Religionsfreiheit. Religiöse Betätigung und beispielsweise ein öffentlich zugängliches Freitagsgebet sollten im Rahmen der geltenden Gesetze möglich bleiben. Entscheidend ist die klare Trennung von freier Religionsausübung und politischer Einflussnahme.
„Wir wollen keinen politischen Rückbau der Schließung, sondern einen demokratischen Neuanfang. Das IZH könnte ein Ort werden, an dem Gedenken, Aufklärung, freie Religionsausübung und gesellschaftlicher Dialog miteinander verbunden werden – ohne politische Einflussnahme eines ausländischen Regimes“, so das Bündnis.
Es fordert den Hamburger Senat auf, diesen Vorschlag ernsthaft zu prüfen und gemeinsam mit der Stadtgesellschaft ein transparentes und zukunftsfähiges Nutzungskonzept zu entwickeln.