Iran: Steinzeit im 21. Jahrhundert

TEHERAN. (ai) Zwei Schwestern wegen angeblichem „Ehebruch" mit dem Tod durch Steinigung

bedroht

 

Die beiden Schwestern Zohreh Kabiri-niat, 27 Jahre, und Azar Kabiri-niat, 28 Jahre, wurden am 4. Februar 2007 inhaftiert, nachdem Zohrehs Ehemann eine Anzeige gegen sie, ihre Schwestern Azar und Azzam und gegen Azars Ehemann Mohammadreza Bodaghi sowie gegen einen anderen Mann erstattet hatte (Gerichtsaktenzeichen MDE 13/033/2008 UA 33/08).

Er behauptet, dass alle eine unerlaubte und verbotene Beziehung miteinander hatten und somit Ehebruch begangen hätten. Als Beweis dieser Anklage legte er ein Videoband vor. Der Videofilm ist entstanden, weil Zohrehs Ehemann eine Videokamera heimlich in seinem Haus installiert hatte. Zu sehen sind auf dem Videofilm lediglich die beiden Frauen und ein anderen Mann.

Die fünf Angeklagten wurden im März 2007 durch das Teheraner Hauptgericht verurteilt: Zohreh Kabiri-niat wurde zu 99 Peitschenhieben für den begangenen Ehebruch verurteilt und zu fünf Jahren Haftstrafe für die Bildung eines Zentrums der Korruption. Die anderen Angeklagten wurden ebenfalls zu Peitschenhieben verurteilt.

Zohreh und Azar Kairi-niat wurden nach der Verurteilung zurück ins Gefängnis gebracht und die Strafe durch Peitschenhiebe wurde Berichten zufolge dort ausgeführt.

Ein zweites Verfahren

In einem weiteren Verfahren wurden daraufhin Zohreh und ihre Schwester wegen begangenem Ehebruch während einer Ehe angeklagt. Beide Frauen wurden für schuldig befunden und am 6. August 2007 zum Tode durch Steinigung verurteilt.

Nach dem Iranischen Strafgesetzbuch sind fünf Richter bevollmächtigt, ihr Urteil aufgrund des Tahrir ol-Vasileh, einen Islamischen Gesetz, geschrieben von dem Gründer der Islamischen Republik des Irans, Ayatollah Khomeini, zu fällen. Die Anklage wegen Ehebruchs war einzig fundiert durch das „Wissen" der Richter, basierend auf dem Videoband, welches als Beweis zugelassen wurde und den Aussagen, die die Schwestern während ihres Verhöres gemacht haben.
Zohreh Kabiri-niat sagte später: „Ich akzeptiere keine Geständnis während des Verhörs und ich bestreite alles, was auch immer die Behauptungen gegen mich sind."

Zohreh und Aznar Kabiri-niat legten gegen das Urteil Berufung ein, welche vor dem Obersten Gerichtshofes am 10. November 2007 stattfand.

Berufungsverhandlung bestätigt Todesurteil

Die Richter des Obersten Gerichtshofes lehnten die Klage des Anwaltes der Schwestern ab, die besagte, dass die Schwestern die Tat bestreiten, dass der Videofilm nicht zeigt, dass die Frauen Sex hatten und dass die Frauen nicht gestanden haben. Nach dem Islamischen Recht benötigen die Richter ein viermaliges Geständnis des Angeklagten. Das Gericht bestätigte trotzdem, das erste Urteil, in dem die beiden Frauen zur Todesstrafe durch Steinigung verurteilt wurden und bestimmte, dass das Urteil an die Vollstreckungsbehörde weitergeleitete wird.

Amnesty International berichtet, dass ein neuer Anwalt, der die Frauen vertritt, der Journalistin Marjan Laha'i, sagte, dass der Fall fundamentale Probleme aufweist, denn eine Person kann nicht zweimal des gleichen Verbrechens angeklagt werden.

„Ja, diese Frauen sind zweimal wegen dem gleichen Verbrechen angeklagt worden und zwei Urteile sind gegen sie ausgestellt worden. Die Umstände, dass es notwendig ist, Ehebruch zu beweisen - durch viermaliges Schuldeingeständnis des Angeklagten in unterschiedlichen Gelegenheiten oder auch durch vier Augenzeugen, die das angebliche Verbrechen beobachtet haben - fehlt gänzlich, und es gibt kein gesetzliches Dokument in diesem Fall, das ein Richter hier die Todesstrafe verhängen kann...... „
„Ich kann sagen, dass ich dieses Urteil entgegen dem, was die Gesetze der Sharia besagen, ansehe und auch entgegen den Strafgesetzen des Irans und habe einen offiziellen Einspruch eingelegt und den obersten Gerichtshof um nochmalige Prüfung dieses Falles gebeten".

Amnesty International weist darauf hin, dass ein Moratorium der Todesstrafe durch Steinigung im Dezember 2002 durch den Obersten Richter, Ayatollah Shahroudi, angeordnet wurde. Trotz dieser Anordnung werden Todesurteile durch Steinigung im Iran erlassen und auch ausgeführt.

Trotz Moratorium werden weiterhin Steinigungen durchgeführt

Im Mai 2006 haben Anti-Steinigungs-Kampagnen von den ersten Steinigungen, nachdem das Moratorium angeordnet wurde, berichtet. Eine Frau, Mahboubeh, und ein Mann, Abbas, wurden auf einem Friedhof in der Stadt Mashad zu Tode gesteinigt, weil sie Mahboubeh's Ehemann ermordet hatten und Ehebruch begangen haben. Ein Teil des Friedhofs war während der Steinigung für die Öffentlichkeit gesperrt und mehr als 100 Mitglieder der Revolutionären Garde und Mitglieder der Basij Forces (Ehrenamtliche paramilitärische Einheiten, die der Revolutionären Garde angeschlossen sind) waren zwischen denen, die das Paar zu Tode steinigte.

Im Juli 2007 wurde ein Mann namens Ja'far Kiani in Aghcheh-kand zu Tode gesteinigt; die Verantwortlichen sagten später, dass diese Exekution ein Fehler war. Mokarremeh Ebrahimi, mit der er zwei Kinder hatte und die mit ihm verurteilt wurde, ist immer noch zur Todesstrafe durch Steinigung ausgesetzt.

Mitte 2006 startete eine Gruppe von Verteidigern der Iranischen Humanitären Rechte eine Kampagne für die Abschaffung der Steinigung. Die Gruppe hatte zu diesem Zeitpunkt 11 Personen aufgelistet, die unter dem Risiko der Todesstrafe durch Steinigung standen. Seit die Stop-Steinigung-für-immer-Kampagne begann, konnten fünf Menschen vor der Steinigung bewahrt werden. Anderen wurde Vollstreckungsschutz gewährt und andere Fälle werden überprüft oder nochmals aufgerollt.

Elf Frauen, darunter Zohreh und Azar Kabiri-niat und zwei Männer sind derzeit zur Todesstrafe durch Steinigung verurteilt. Aktivisten der Kampagne verlangen die Aufhebung dieser Urteile.

Eine neue Version des Iranischen Strafgesetzbuches ist derzeit unter Berücksichtigung der Majlis in Bearbeitung. Wenn diese Version genehmigt wird, wird es erlaubt sein, Steinigungsurteile in Exekutionen durch andere Hilfsmittel oder durch Peitschenhiebe umzuwandeln.

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An den obersten Gerichtshof
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh / Büro des Justizministers
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, Islamische Republik Iran
Fax: +98 21 3390 4986 (mehrfache Versuche könnten möglich sein)
Email: info@dadgostary-tehran.ir (In the subject line: FAO Ayatollah Shahroudi)
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