Landgericht gibt Osuch in vollem Umfang recht

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Dr. Bruno Osuch / Foto © Evelin Frerk

BERLIN. (hvd-b/hpd) Das Landgericht Berlin hat der Klage des Vorsitzenden des HVD Berlin, Dr. Bruno Osuch, gegen verleumderische Artikel in „Die Welt" und „Berliner Morgenpost" („Humanist mit dunkler Vergangenheit" in „Die Welt" vom 8. April 2009) in vollem Umfange stattgegeben.

In der mündlichen Erörterung der Sache hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass die MfS-Akten keinen hinreichenden Mindestbestand an Tatsachen zu begründen in der Lage sind, der es rechtfertigte, solche Verdächtigungen in die Welt zu setzen. Damit widersprach das Gericht dem Verlag, der geltend gemacht hat, er habe die Veröffentlichung als zulässige Verdachtsberichterstattung aufgrund der MfS-Akten vornehmen dürfen.

Die Zeitungen dürfen unter anderem nicht mehr äußern oder verbreiten:

a. „Stasi-Akten brächten Dr. Osuch in Verdacht, einer kommunistischen Terrorgruppe angehört zu haben"

und/oder [...]

c. im Zusammenhang mit einer „Militärorganisation (MO) von DKP und SED, auch "Gruppe Ralf Forster" genannt: „Die Birthler-Behörde teilt mit: "Bruno Osuch ist auf diesem Vorgang erfasst. Darauf notierte das MfS sämtliche Personen, die im Zusammenhang mit der Militärorganisation der DKP standen. Bei ihnen handelt es sich um NVA-Ausbilder, SED/DKP-Anwerber sowie um DKP-Kader, die in der DDR für militärische Aufgaben in der BRD ausgebildet wurden." Dokumente belegen: Für eine Registrierung dieses besonders abgeschirmten Personenkreises gab es eine rigide Ordnung - die "Geheime Verschlusssache Nr. 506/76" von Stasi-Minister Erich Mielke. Deshalb erscheint es nahezu ausgeschlossen, dass Osuchs Name irrtümlich auf den Vorgang geraten sein könnte."

und/oder

d. im Zusammenhang mit Dr. Osuch „Der Fund in der Stasi-Unterlagenbehörde ist brisant. Denn die "Gruppe Ralf Forster" war eine zutiefst intolerante Organisation, die im Krisenfall auch vor Mord und Totschlag nicht zurückgeschreckt wäre. Mitglieder erhielten Decknamen und wurden zu "Spezialisten für besondere Überfall- und Hinterhaltmethoden" ausgebildet."

und/oder

Osuch wurde am 2. Juni 1978 zusammen mit drei hochrangigen DKP-Funktionären in den Unterlagen der "Gruppe Aktion" erfasst. "Der Einsatz der Genannten zur Lösung spezieller Aufgaben erfolgt kurzfristig", vermerkte darunter Stasi-Major Kurt Bläsing, der in einer Arbeitsgruppe von Mielke arbeitete."

Bruno Osuch hatte stets geltend gemacht, dass die rechtswidrig angewachsenen Akten des MfS weder den Verdacht begründen, noch dass ihm von der MfS-Aktenbehörde oder den Zeitungen rechtliches Gehör gewährt worden sei. Wäre ihm rechtliches Gehör gewährt worden, hätte er den Verdacht sogleich zurückweisen können: Denn er hatte nichts mit der „Militärorganisation" der DKP zu schaffen, wurde weder dafür ausgebildet noch förderte er diese Organisation in sonstiger Weise, und er hatte auch 1978 (oder danach) keinen Kontakt zum MfS. Die bislang bekannt gewordenen Akten des MfS belegen auch nicht das Gegenteil.

Bruno Osuch hat daher auch vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben mit dem Ziel, der MfS-Aktenbehörde künftig Auskünfte aus und zu den Akten zu untersagen. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache musste sich die Behörde verpflichten, keine Auskünfte mehr zu erteilen. Bereits auf das erste Anschreiben hin räumte die Behörde ein, dass die von ihr zunächst erteilte Auskunft (vgl. oben zu c.) fehlerhaft war und dass sie diese so zukünftig nicht mehr erteilen würde.

RA Johannes Eisenberg