"So wahr mir Gott helfe"
Rekruten-Gelöbnis mit Ergänzung
BERLIN. (hpd) Das Bundesministerium der Verteidigung veranstaltet Jahr um Jahr das Ritual eines "Feierlichen Rekruten-Gelöbnisses". Verankert ist das im Soldatengesetz. Danach bekennen sich mit diesem Gelöbnis "Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b oder Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leisten, zu ihren Pflichten". In Berlin wurde auch "Gott" angerufen.