Sterbehilfe

Ulla Bonnekoh

Vortrag von Ulla Bonnekoh in Düsseldorf

Suizidhilfe in Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Februar 2020 in einem wegweisenden Urteil den Strafrechtsparagraphen 217 für nichtig. Dieser hatte die Suizidhilfe hierzulande seit 2015 unter Strafe gestellt. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe "die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen", so der Präsident des Verfassungsgerichts Andreas Voßkuhle in der Urteilsbegründung. Obwohl seit 2020 die Suizidhilfe in Deutschland wieder legal ist, gibt es vielerorts nach wie vor Unklarheit darüber, was erlaubt ist und was nicht.

Notausgang

Schweiz

Arzt freigesprochen, der beim Suizid half

Am 13. März 2024 hat das Schweizer Bundesgericht den Arzt Pierre Beck auch noch vom Vorwurf freigesprochen, Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes missachtet zu haben – nachdem es ihn schon am 9. Dezember 2021 in Bezug auf das Heilmittelgesetz freigesprochen hatte –, als er einer 86-jährigen Frau ohne medizinische Diagnose Suizidassistenz ermöglichte. Damit hat das Bundesgericht einen Freispruch der Vorinstanz bestätigt. Die bisherige Berichterstattung zum Freispruch enthält einige missverständliche Aussagen und übersieht wichtige Aspekte. Eine Einordnung ist angebracht.

Hauptkirche des Erzbistums Cuenca (Ecuador)

Ecuador: Katholische Kirche nennt Sterbehilfe diabolisch

Paola Roldán Espinosa ist unheilbar an Amyotropher Lateralsklerose erkrankt. Um in Würde und selbstbestimmt sterben zu können, hat sie sich im August an das ecuadorianische Verfassungsgericht gewandt. Dieses hat nun in diesem Monat geurteilt, dass ein Gesetz zu legaler Sterbehilfe geschaffen werden muss. Während das Gericht mit Würde argumentiert und religiöse Gefühle in einem laizistischen Staat nicht als ausreichenden Grund für eine Kriminalisierung sieht, ist die katholische Kirche anderer Meinung. Die Bischofskonferenz rückt legale Sterbehilfe in die Nähe von Totschlag und stuft sie als diabolisch ein.

DGHS-Präsident Prof. Robert Roßbruch in der Bundespressekonferenz

DGHS-Präsident Prof. Robert Roßbruch zieht Suizidhilfe-Bilanz aus dem Vorjahr

"Doppeltes Vier-Augen-Prinzip hat sich bewährt"

Bei einer Pressekonferenz gestern in Berlin erläuterte Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), die wachsende Zahl und die Motive bei den von der DGHS im Vorjahr vermittelten Freitodbegleitungen. So waren es im Jahr 2023 insgesamt 419 ärztliche Freitodbegleitungen, die für DGHS-Mitglieder in Deutschland stattfanden.

Dr. Johann F. Spittler

Veranstaltungsbericht

Verurteilter Sterbehelfer sprach über die aktuelle Lage der Suizidhilfe

Wenige Tage nach seiner Verurteilung in Essen hielt Dr. Johann F. Spittler, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, im oldenburgischen Kulturzentrum PFL vor etwa 90 Zuhörern einen Vortrag über seine Erfahrungen als ärztlicher Sterbehelfer und Gutachter. Organisator dieser Veranstaltung war der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg.

Gita Neumann und Dr. Christoph Turowski im Gespräch

Prozess gegen Dr. Turowski

Freiverantwortlichkeit bei assistierten Suiziden auf dem Prüfstand

Am 20. Februar begann – kurz nach dem Prozess gegen Dr. Spittler – ein weiterer gegen einen ärztlichen Suizidhelfer wegen Totschlags. Auch Dr. Turowski soll gegen den Facharztstandard zur Sicherung der Freiverantwortlichkeit verstoßen haben. Wie dieser überhaupt definiert werden kann, soll ein interdisziplinärer Ansatz und eine erste ärztliche Fortbildung für unterschiedliche Kontexte nun klären helfen.

Notausgang

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2023

Das "letzte Menschenrecht"

Wahlfreiheit und Selbstbestimmung bezüglich des eigenen Lebensendes sind mancherorts weit davon entfernt, geltendes Recht zu sein. Dabei ist dieses "letzte Menschenrecht" eine elementare Voraussetzung für ein würdevolles Leben und Sterben. DIGNITAS arbeitet daran, dieses Recht weltweit zu verankern.