Hieraus gibt es nur eine Konsequenz: Keine kirchlichen Trägerschaften mehr für Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge!
Logisch, wenn das Gericht das Gemeinwohl der Gesundheitsversorgung (und um das geht es hier, um medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche) gegenüber dem Recht der unternehmerischen Freiheit geringer gewichtet.