Nicht nur die Krankenhäuser werden aus öffentlichen Geldern finanziert, sondern auch die Ausbildung der Ärzt:innen. Daher sollten Ärzt:innen, die sich weigern, Abbrüche durchzuführen, die Kosten ihrer Ausbildung dem Staat erstatten müssen, um die Ausbildung von "Ersatzpersonal" zu finanzieren.