bluewhitedotinthesky (nicht überprüft)

So. 15 Feb 2026 - 16:20

solche Entscheide sind mir unverständlich: stehen Ärztinnen und Ärzte doch in der Garantenpflicht und Haftung das Leben ihrer PatientInnen zu schützen, bevor schwere Schädigungen und lebensgefährliche Zustände eintreten. Sepsis und septischer Schock sind zu vermeidende, lebensgefährdende, zeitkritische Zustände, wenn ein Ungeborenes im Mutterleib stirbt und nekrotisch wird.
Während der gesamten Dauer der
Schwangerschaft ist ein Abbruch mit embryopathischer Indikation zulässig,
In Deutschland wird diese Situation in der Gesetzgebung in § 218a StGB als medizinische Indikation subsumiert, „um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden“

In der Schweiz "wenn der Frau durch die Schwangerschaft schwerwiegende körperliche ... Schädigungen drohen (Art. 119 Abs. 1 StGB Schweiz)

Mich interessiert nun auch wie das
- die CEDAW Convention for the Elimination of any Discrimination against Women sowie

- das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung jeglicher Gewalt gegen Frauen, in Kraft seit 2011, in Deutschland und der Schweiz seit 2018, im gesamten Gebiet der EU seit 2023 unabhängig von der Ratifizierung durch einen Mitgliedstaat der EU), das in

Art. 42 Inakzeptable Rechtfertigungen für Straftaten, die begründet werden mit angeblichem Verstoss gegen religiöse, soziale, kulturelle, traditionelle Normen unter harte Strafe stellt
1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Massnahmen, um sicherzustellen, dass in Strafverfahren, die infolge der Begehung einer der in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten eingeleitet werden, Kultur, Bräuche, Religion, Tradition oder die sogenannte «Ehre» nicht als Rechtfertigung für solche Handlungen angesehen werden.

Dies bezieht sich insbesondere auf Behauptungen, das Opfer habe kulturelle, religiöse, soziale oder traditionelle Normen oder Bräuche bezüglich des angemessenen Verhaltens verletzt.

- Art. 43ff regelt die Gerichtsbarkeit
www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/europarat/menschenrechtsabkommen-des-europarats/istanbul-konvention

zudem interessiert mich die Haftung, da die im Spital angestellten ÄrztInnen und Ärzte auch bei Unterlassung haftbar werden - wenn sie nicht gemäss dem State of the Art der medizinischen Lehre vorgehen. Inwieweit geht die Haftung auf den weisungsgebenden Bischof, dessen Kirche ich spätestens jetzt sofort verlassen würde, gefährdet dieser doch das Leben betroffener Frauen. Ich bin mit 1976 aus diesem Verein ausgetreten, nachdem ich in Geschichtsbüchern über die Knochenberge der im Namen der Kirche ermordeten las, die Ermordung Giordano Bruno's, Michael Servets sowie die Massengräber an getöteten und durch Unterlassung in Klöstern gestorbenen Babys in den Gärten der Magdalenenhäuser.

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.