Neben den aufgeführten Organisationsformen ist noch eine weitere Organisationform anzuführen. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). So sind z.B. die katholische und die evangelische Kirche als K.d.ö.R. eingetragen. Die bayrische Staatsregierung gewähren den als K.d.ö.R. organisierten Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften Staatszuschüsse pro gemeldeten Mitglied. Allein als Zuschuss zur Besoldung von Seelsorgegeistlichen bekommt die kath. Kirche über 45 Millionen € und die evang. Kirche über 17 Millionen €. Nachzulesen im bay. Staatshaushalt des Kultusministeriums <<https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/2025/haushaltsplan/Epl05.pdf>>.
Lt. KI gibt es aber in Bayern keine muslimische K.d.ö.R.
Bisher hat in Deutschland nur eine sehr kleine muslimische Organisation in einzelnen Bundesländern (z. B. Ahmadiyya-Gemeinschaft in Hamburg und Hessen) eine entsprechende Anerkennung als K.d.ö.R. erreicht.
Ziel sollte es sein, diese Privilegien steuerlicher und rechtlicher Art für alle Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften abzuschaffen.