Dieses toxische auf den ersten Blick wissenschaftsorganisatorische (Verwaltung, Einrichtung von Lehrstühlen, staatlich anerkannte Examina etc.) sowie wissenschaftstheoretische (N.B. „Freiheit“ der Wissenschaft) Problem ist letztlich ein Auswuchs der im Grundgesetz leider nicht eindeutig und konsequent geregelten Trennung von Staat und Kirche (s. Frankreich) in Deutschland – in der Literatur als sog. „hinkende“ Trennung benannt. Mit Bezug auf die im GG ziemlich schwammig beschriebene staatliche Neutralität und Gleichbehandlungspflicht wäre es sogar konsequent, wenn in Zukunft auch andere Religionsgemeinschaften entsprechende Anrechte auf eine universitäre Präsenz einforderten, z.B. der Hinduismus, das Judentum, der Islam (hier: die in Münster die nicht vertretene schiitische Glaubensrichtung) oder mächtig gewordene evangelikale Kirchen (s. Südamerika)… – Wehret den Anfängen. An der notwendigen konsequenten Säkularisierung unserer Gesellschaft führt kein vernünftiger Weg vorbei.