Gerichtsprozess

Strafjustizgebäude Hamburg

Gotteslästerungs-Prozess: Verfahren eingestellt

Das Strafverfahren gegen vier Angeklagte, die sich vor dem Amtsgericht Hamburg wegen "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" (§ 166 Strafgesetzbuch) verantworten mussten, ist nach Paragraf 153a Strafprozessordnung vorläufig eingestellt worden. Zwei der Angeklagten schieden bereits vor dem Prozess mit einer Geldauflage aus dem Verfahren aus. Die beiden verbliebenen Angeklagten stimmten in der Hauptverhandlung der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 300 Euro an eine Menschenrechtsorganisation zu.

Razzia im Islamischen Zentrum Hamburg

Lässt sich die deutsche Justiz vom iranischen Mullah-Regime instrumentalisieren?

Im August 2022 protestierten Exil-Iraner vor dem (inzwischen verbotenen) Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gegen das Mullah-Regime. Umgehend forderten die iranischen Machthaber eine Bestrafung der Verantwortlichen, woraufhin die Hamburger Staatsanwaltschaft tatsächlich ein Strafverfahren einleitete. Die vier Beschuldigten, die sich ab dem 19. Januar vor Gericht verantworten müssen, werden von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) unterstützt.

Demo am Prozesstag in Lippstadt

Über 80.000 Euro Prozesskosten-Spenden für Joachim Volz

Prof. Joachim Volz kämpft gegen das katholische Abtreibungsverbot an seiner Klinik, das auch für seine Privatpraxis gilt. Erstinstanzlich hat er verloren, doch er will den juristischen Weg weitergehen und erfährt dabei große Solidarität. Der nächste Verhandlungstermin steht nun fest.

Landgericht Magdeburg

Taleb A. hatte viele Feindbilder

Es war ein folgenschwerer Anschlag, der sich am 20. Dezember 2024 in Magdeburg ereignete. Ein damals 50-jähriger aus Saudi-Arabien stammender Arzt und Psychiater war mit einem Auto in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen starben, es gab mehr als 300 Verletzte. Am heutigen Montag beginnt am Landgericht Magdeburg der Strafprozess gegen den Mann. Dieser war zuvor nicht nur mit Behörden und der Ärztekammer aneinandergeraten, sondern hatte auch die Säkulare Flüchtlingshilfe und den Zentralrat der Ex-Muslime attackiert.

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Neuer Zwiespalt für das kirchliche Arbeitsrecht durch das Bundesverfassungsgericht

Über den Umgang der Kirchen mit ihren Beschäftigten und mit Stellenbewerber*innen herrscht seit vielen Jahren Streit. Die Streitigkeiten werden anhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Entscheidung getroffen, in der es einerseits die Position des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen kirchlichen Arbeitsrecht übernommen hat. Andererseits blieb die Entscheidung halbherzig. Was Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Arbeitnehmer*innen anbetrifft, lässt sie einiges zu wünschen übrig.

Demo am Prozesstag in Lippstadt

Fällt Paragraf 218 StGB doch noch?

Nach dem Ende der Ampelregierung und dem im Parlament knapp gescheiterten Versuch zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs herrschte große Ernüchterung in den Reihen der "Pro Choice"-Aktivist*innen. Dann aber tauchte der Fall "Joachim Volz" auf, der neuen Schwung in die bereits abgeschriebene Debatte brachte. Plötzlich erscheint wieder vieles möglich.

Joachim Volz, von Journalisten umringt

Abtreibungen in Lippstädter Klinik verboten

Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.

Eingang zum IRS-Gebäude

US-Finanzamt möchte kirchliche Wahlempfehlungen zulassen

Seit 1954 ist es Religionsgemeinschaften in den Vereinigten Staaten verboten, explizite Wahlempfehlungen auszusprechen, wenn sie ihre Steuerbefreiung behalten wollen. In einem aktuell laufenden Gerichtsverfahren argumentiert der Internal Revenue Service (IRS), dass dieses Gesetz verfassungswidrig sei, weil es das Recht auf freie Meinungsäußerung beschneide. Die Freedom From Religion Foundation warnt: Wenn dem Finanzamt ein Gesetz nicht schmeckt, kann es zwar dagegen klagen, aber nicht unilateral dessen Durchsetzung verweigern.