Gesetze

Abstimmung im Bundestag

Gesetz zum selbstbestimmten Sterben

Experten verurteilen die Suizidhilfekritik ärztlicher Standesvertreter als inakzeptabel

Vor der anberaumten Abstimmung im Bundestag haben Ärzte- und Psychiatriefunktionäre in letzter Minute lautstark gewarnt, die Suizidhilfe rechtlich zu regeln. Es wurde gar mit einem ärztlichen Boykott gedroht, falls der als liberal geltende Entwurf eine Mehrheit erringt. Sechs namhafte Expert*innen aus den Bereichen (Palliativ-)Medizin, Psychiatrie, Ethik und Recht begründen hier, warum dieser Verhinderungsversuch zurückzuweisen ist.

Kommentar

Hürdenlauf für Sterbewillige

Nach langen Vorgesprächen haben Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) am Dienstag ihren gemeinsamen Gesetzentwurf vorgestellt. Damit wollen sie eine liberale Alternative zum Vorschlag von Lars Castellucci u. a. präsentieren, der die Suizidhilfe wieder im Strafgesetzbuch regelt. Ist das gelungen? Ein Kommentar von Ulla Bonnekoh.

Prof. Robert Rossbruch

DGHS-Präsident Robert Roßbruch zum neu vorgelegten Suizidhilfe-Gesetzentwurf

"Eine echte liberale Alternative"

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, begrüßt grundsätzlich den gestern vorgestellten neuen Gesetzesentwurf zur Suizidhilfe, in dem die beiden bisherigen liberalen Gesetzesentwürfe zum Thema zu einem Entwurf verschmolzen wurden. Allerdings gebe es darin auch Elemente, die kritisch zu betrachten seien.

Kirche im ländlichen Uganda

Uganda: Todesstrafe für homosexuelle Handlungen möglich

Im März diesen Jahres hatte das ugandische Parlament einen Gesetzesentwurf zur noch strikteren Verfolgung von Homo- und Bisexuellen, trans und queeren Personen verabschiedet. Weil Präsident Museveni fürchtete, dass das Gesetz, wie ein Vorgänger aus dem Jahre 2014, juristisch gekippt würde, hatte er es zur Überarbeitung ans Parlament zurück verwiesen. Am 29. Mai nun, hat er die überarbeitete Fassung unterschrieben. Für als "schwere Homosexualität" bezeichnete Handlungen droht sogar die Todesstrafe.

Lebensschutzvorgabe des Bundesverfassungsgerichtes

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (Teil 2)

Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.

Lebensschutzvorgabe des Bundesverfassungsgerichtes

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (Teil 1)

Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.