Zürcher Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt
Wegweisendes Urteil gegen Zeugen Jehovas rechtskräftig
Im Juli 2019 hat das Bezirksgericht Zürich eine Sektenexpertin und ehemalige Mitarbeiterin der Fachstelle infoSekta in allen Anklagepunkten freigesprochen. Sie war von der Vereinigung der Jehovas Zeugen der Schweiz infolge eines Interviews im Tages-Anzeiger (2015) sowie einer Medienmitteilung (2015) wegen übler Nachrede angezeigt worden.