Sterbehilfe

"Selbsttötung bleibt eine legitime Option"

Vergangenen Monat veröffentlichte das Christliche Medienmagazin "pro" ein Interview mit Thomas Sitte, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Palliativstiftung. In dem Artikel mit dem Titel "Niemand muss verrecken" warf er der "Sterbehilfe-Lobby" vor, gezielt Ängste zu schüren oder gar Lügen zu verbreiten. Dieter Birnbacher hat für den hpd eine Antwort verfasst.

Gegendemo zum Marsch für das Leben des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung

Berlin

Gegendemonstranten blockierten "Marsch für das Leben"

In Berlin trafen wie jeden September "Lebensschützer" und Selbstbestimmungsaktivisten aufeinander. Der "Marsch für das Leben" kam diesmal jedoch nicht weit: Eine Sitzblockade des "What the Fuck"-Bündnisses zwang die Teilnehmer, ihre Route massiv zu verkürzen. Am gleichen Tag fanden außerdem zwei Demonstrationen statt, die eine Legalisierung von Abtreibungen forderten.

Dr. Turowski veröffentlicht Stellungnahme zu Vorwürfen des Bundesärztekammerpräsidenten

Das Grundgesetz steht über einer Berufsordnung

Am Bundesgerichtshofurteil zugunsten der Suizidbegleitung von Dr. Turowski und Dr. Spittler gab es teils harsche öffentliche Kritik seitens ärztlicher Standesvertreter. Dr. Turowski widerspricht diesen in einem persönlichen Brief.   

Dr. Erika Preisig, Basel

Sterbehilfe in der Schweiz

Sterbehelferin entkommt Gefängnisstrafe nur knapp

Wer bisher meinte, in der Schweiz sei hinsichtlich ärztlicher Suizidhilfe alles klar, sieht sich getäuscht. Die Ärztin Dr. Erika Preisig (61), Gründerin des dortigen Suizidhilfevereinigung Lifecircle / Eternal Spirit, der sich auch viele Deutsche angeschlossen haben, sah sich vor Gericht schweren Vorwürfen ausgesetzt. Das Urteil wurde vor wenigen Tagen verkündet.

Der Bundesgerichtshof hat das Selbstbestimmungsrecht von suizidwilligen Bürgern gestärkt

Freisprüche erster Klasse

Zwei Ärzte wurden gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen, die leidende Menschen beim freiverantwortlichen Sterben unterstützt hatten. Nachdem beide in Vorinstanzen bereits freigesprochen worden waren, hatten dort die Staatsanwälte Revision eingelegt. 

Mündliche Verhandlung zur Sterbehilfe in Karlsruhe

"Eine Sternstunde des Bundesverfassungsgerichts"

Wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem Verlauf der zweitägigen mündlichen Verhandlung in Karlsruhe auch nur annähernd entspricht, wird der sogenannte "Sterbehilfeverhinderungsparagraph" 217 StGB, der professionelle ("geschäftsmäßige") Freitodbegleitungen verbietet, gekippt werden. Darin sind sich die meisten Beobachter des Verfahrens einig.