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Ein Recht, aber kein Anspruch

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor eineinhalb Jahren, dass ein Recht darauf bestehe, Unterstützung beim Freitod in Anspruch zu nehmen, sofern sie freiwillig angeboten wird, haben bereits einige Menschen dieses Recht für sich umgesetzt. Für die Helfenden bedeutet diese Rechtslage aber nicht, dass sie zu einer solchen Hilfe verpflichtet werden können. Werner Lehr, Mitglied des DGHS-Präsidiums, weist in einem Beitrag für die Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" auf die Herausforderungen für Freitodbegleiter hin (S. 9).

Sterbewillige brauchen Ansprechpartner

Der Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Prof. Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte "keine zu zentrale Rolle" bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten möglich sein muss, unter Beachtung von Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung benötigten und geeigneten Medikamente auszustellen.

Es sind immer zwei Drittel für die Sterbehilfe

DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch kommentiert das Ergebnis des Zuschauer-Votings vom Montagabend mit den Worten: "Das ist wieder einmal ein absolut klares Signal aus der Bevölkerung für die Ermöglichung von Freitodbegleitungen". Die TV-Zuschauerinnen und Zuschauer waren aufgerufen, während der Ausstrahlung des Fernsehfilms "Gott" über das Anliegen des fiktiven Protagonisten abzustimmen.

"Wenn es so einfach wäre, einen Arzt zu finden"

"Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei." Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. 05. 2020 (Az. 1 BvL 2/20 u. a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern.