BERN(CH). (hpd) In seinem heute publizierten Bericht spricht sich der Regierungsrat Christoph Neuhaus nur für administrative Reformen aus – das Berner Kirchenrecht soll im Kern nicht angetastet werden. Die Löhne der Pfarrpersonen sollen also nach dem Willen der Regierungsrats weiterhin durch die Allgemeinheit und nicht durch die Kirchenmitglieder bezahlt werden.