Walter Otte

Der Autor ist Sekretär der Säkularen Grünen Berlin und einer der Sprecher des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne.

Artikel des Autoren

Islamische Verbände: Das verräterische Schweigen zur Taliban-Herrschaft in Afghanistan

Nichts zu hören ist von den reaktionären islamischen Verbänden in Deutschland zur Machtübernahme der Taliban und zur Situation der Menschen in Afghanistan. Erstaunlich, weil sie doch sonst schnellstens mit der Erklärung hausieren gehen: "Das hat nichts mit dem Islam zu tun." Nicht einmal das kommt. Gibt es seitens der Verbände und der von ihnen vertretenen Muslim*innen keine Meinung zu diesem Thema, keine Kritik? Schweigen die Verbandsspitzen gegen den Willen der Mitglieder oder zeigt sich hier ein Abgrund von weit verbreitetem "Steinzeitislam" auch in Deutschland bei den von den Verbänden vertretenen Muslim*innen?

Berivan Aymaz (MdL NRW)

Kritik an DITIB ist lebensgefährlich

Seit Wochen hagelt es heftige Kritik an der Einrichtung einer Kommission für islamischen Religionsunterricht durch die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf. Besonderer Stein des Anstoßes ist die Aufnahme von DITIB, der deutschen Außenstelle der türkischen Religionsbehörde Diyanet, in diese Kommission.

Ein Unterrichtspflichtfach Ethik wäre besser

Der Bayerische Landtag hat gestern mit den Stimmen von CSU, Freien Wähler, SPD und FDP die Einführung des Schulfachs Islamischer Unterricht in zweiter Lesung beschlossen. Auf Antrag der AfD muss der Landtag jedoch noch einmal in einer dritten Lesung am 6. Juli darüber abstimmen. Mit einer anderen Mehrheit ist jedoch nicht zu rechnen.

Die Erziehung zur Freiheit ist wichtiger als das Kopftuch

Vergangene Woche wurde von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ein Rechtsgutachten zum Kinderkopftuch vorgestellt. Das Ergebnis: Ein Verbot des Kinderkopftuchs ist verfassungskonform. Mit seinem Gutachten hat der Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Martin Nettesheim einen wirkungsvollen Aufschlag in einer längst überfälligen Debatte gemacht, findet Jurist und hpd-Autor Walter Otte.

Demokratie kommt vor Religion

Das Berliner Neutralitätsgesetz regelt in bundesweit vorbildlicher Weise die staatliche Pflicht zur religiösweltanschaulichen Neutralität für den öffentlichen Dienst. Es gewährleistet die religiöse und weltanschauliche Gleichbehandlung der rund 250 religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse in Berlin. In der Justiz, bei der Polizei, im Strafvollzug und auch an allgemeinbildenden Schulen geht die Neutralität vor. Demonstrative religiöse und weltanschauliche Symbole dürfen von den Beschäftigten während ihrer Dienstzeit nicht getragen werden.

Juristische Pleite für Zentralrat der Muslime und Islamrat

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute in zweiter Instanz entschieden, dass der "Zentralrat der Muslime" und der "Islamrat" keine Religionsgemeinschaften sind. Der hpd sprach direkt nach der OVG-Entscheidung mit Volker Beck, Lehrbeauftragter am "Centrum für religionswissenschaftliche Studien an der Ruhruniversität Bochum" (CERES).

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Eilantrag gegen Kopftuchverbot vor Bundesverfassungsgericht gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat Ende Juni einen Eilantrag einer muslimischen Rechtsreferendarin abgelehnt. Die Referendarin wollte - gegen eine Anordnung des hessischen Justizministeriums - vom höchsten deutschen Gericht geregelt haben, dass sie im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung mit Kopftuch in Strafprozessen Gerichtsverhandlungen leiten oder für die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal auftreten dürfe.

Woher hat Pegida-Bachmann Täterwissen?

Gegenwärtig verdichten sich die Hinweise, dass der Tunesier Anis Amri der Fahrer des Trucks gewesen sein könnte, der am Montagabend in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gerast ist. Alles was wir über ihn erfahren, spricht dafür, dass er ein Verbrecher und ein Feind der offenen Gesellschaft ist. Er soll sich sogar als Selbstmordattentäter angeboten haben. Ein Fanatiker, gewiss. Aber ist damit schon Klarheit geschaffen: war er am Montag der Täter - der Fahrer, handelte er allein oder gemeinsam mit anderen? Nein, noch ist gar nichts geklärt.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

BVerfG gibt Bund für Geistesfreiheit München Recht

Im Jahr 2007 wurde dem Bund für Geistesfreiheit (BfG) von den bayerischen Behörden untersagt, an Karfreitag im Rahmen einer Veranstaltung in einem Münchener Theater eine "Heidenspaß-Party" mit Rockband zu feiern. In einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieses Verbot nicht rechtmäßig war.