Beschneidung

Weibliche Genitalverstümmelung in Asien

Am 7. Mai wurde in Köln der Jahrestag des "Kölner Beschneidungsurteils" vom 7. Mai 2012, in dem das Landgericht Köln die rituell vollzogene "Beschneidung" eines Jungen als unrechtmäßige Körperverletzung klarstellte, mit einer Demonstration und Kundgebung gefeiert.

Kundgebung am "Weltweiten Tag der genitalen Selbstbestimmung" 2017 in Köln

Weibliche Genitalverstümmelung in Asien

Am 7. Mai jährt sich die Verkündung des "Kölner Urteils" zum sechsten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung ("Beschneidung") eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete.

Beschneidungskampagne - vor dem Bundeskanzleramt

"Rechtsfrieden" zu Lasten von Kinder- und Menschenrechten

Zum fünften Jahrestag der Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Rechtmäßigkeit nicht medizinisch indizierter Vorhautentfernungen an Jungen äußern Ärztevertretungen und Kinderschutzverbände erneut Kritik an der geltenden gesetzlichen Regelung. Ihr Fazit: Die Politik muss sich den Konsequenzen des von ihr beschlossenen Gesetzes für die betroffenen Kinder stellen. Es gelte, hier endlich in einen breiten gesellschaftlichen Dialog für Wege zu umfassendem Schutz von Kindern unabhängig vom Geschlecht zu treten.

Neue Botschafter für genitale Selbstbestimmung: Dr. Necla Kelek und Ralf König

Dr. Necla Kelek und Ralf König erweitern ab sofort – nach Angelika Bergmann-Kallwass, Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Dr. Nadja Hermann, Prof. Dr. Matthias Franz und Ulla Barreto – den Kreis der prominenten und fachkundigen Botschafter/innen des gemeinnützigen Vereins intaktiv, um dessen Arbeit für das Recht aller Kinder auf genitale Selbstbestimmung zu unterstützen.

Nach der Verhandlung: RA Walter Otte stand den Medien für Interviews bereit.

"Gegen den Beschneider wird gesondert verhandelt"

Am Dienstag dieser Woche wurde vor dem Strafgericht in Berlin über die religiös motivierte Beschneidung eines siebenjährigen Jungen verhandelt. Es ging um die Nichteinhaltung der Regelungen des im Jahr 2012 – nach dem bekannten Urteil des Landgerichts Köln – neu geschaffenen Paragrafen 1631d BGB. Der hpd sprach über den Prozeß mit dem Berliner Rechtsanwalt Walter Otte, der im Auftrag der Mutter die Nebenklage vertritt.

vor dem Beschneidungsfest

Der Hohn Berliner Richter

Ein 7-Jähriger Junge wurde in Berlin einer medizinisch nicht notwendigen Vorhautamputation unterzogen. Die dafür in 1631d BGB als zwingend notwendig genannten Bedingungen wurden dabei gleich mehrfach missachtet.