Bleibt Nächstenliebe auf eigene Religionsgemeinschaft beschränkt?
Der Landeshauptausschuss des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (KdöR) hielt am Sonntag in Ingolstadt seine Frühjahrssitzung ab. Neben organisatorischen Fragen stand auch das kirchliche Arbeitsrecht im besonderen Fokus der Vereinigung der Konfessionsfreien.