Frank Riegler

Artikel des Autoren

Filmvorführung in der Stadthalle Haßfurt

Erinnerung an Karlheinz Deschner in seiner Heimatstadt

Das Kulturforum der Stadt Haßfurt hatte zur Feier von Karlheinz Deschner eingeladen und 70 Menschen kamen in die kleine Stadthalle. Deschner, Schriftsteller, Aufklärer, Provokateur, wäre am 23. Mai 2024 100 Jahre alt geworden. Und die Haßfurter freunden sich immer mehr mit dem "Außenseiter" an.

Säkularismus und Humanismus sind die Lösung

Vor 76 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet. Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern (K.d.ö.R.) hat den 10. Dezember zum Feiertag in Bayern erklärt. Er ist im interkulturellen Kalender des Freistaates Bayern veröffentlicht. 

Nürnberg

Von der "deutschkatholischen Gemeinde" zum "Bund für Geistesfreiheit"

Am 24. Dezember 1848 wird in Nürnberg die "Freie christliche Gemeinde" gegründet. Fünf weitere Gemeinden folgen 1849 in Bayern. Es ist die Geburtsstunde für eine Weltanschauungsgemeinschaft, die sich den Zielen des säkularen Humanismus verpflichtet fühlt. Verbote und Unterdrückung behindern die Entfaltung eines freien Geistes. Trotzdem können die heute elf Ortsgemeinschaften in diesem Jahr auf eine 175 Jahre alte Tradition aufbauen und aktiv für ihre Ziele eintreten.

Ramadan auch für Ungläubige?

Ein Nürnberger Caterer ist von den Behörden angewiesen worden, für bestimmte Einrichtungen, in denen Geflüchtete untergebracht sind, nicht mehr zu den üblichen Essenszeiten das Essen zu liefern. Es solle darauf Rücksicht genommen werden, dass nach dem Koran Fastenzeit (Ramadan) ist. Nach Angaben eines Mitarbeiters der Behörde soll es sich dabei um mehr als tausend Essen täglich handeln. Diese Regelung betrifft aber auch viele Menschen, die sich nicht an diese religiöse Regelung halten wollen.

Konstantinsbogen

Freier Sonntag? Aber gerne.

Seit 2006 setzt sich eine Allianz aus Gewerkschaften und Kirchen für den Erhalt des freien Sonntags ein. Und das ist gut so. Das Arbeitszeitgesetz schreibt einen verpflichtenden Ruhetag in der Woche für alle Arbeitnehmer*innen vor. Und es waren die Gewerkschaften, die mit der tariflichen Arbeitszeitverkürzung von 48 Stunden pro Woche auf die 40- beziehungsweise 35-Stunden-Woche einen zweiten freien Tag erstritten.