Kinderrechte

Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!

Am heutigen Freitag findet im Bundesrat die 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz statt. Aus diesem Anlass hat ein Bündnis von mehr als 100 Organisationen einen gemeinsamen Appell veröffentlicht, der den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend kritisiert. Zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs zählen neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland und dem Kinderschutzbund die Giordano-Bruno-Stiftung sowie der Humanistische Verband Deutschlands.

"Den Kopf frei haben!"

TERRE DES FEMMES überreichte die Petition "Den Kopf frei haben!" an das Bundesjustizministerium: Über 38.000 UnterstützerInnen sowie zahlreiche Verbände fordern ein Verbot des sogenannten "Kinderkopftuches" in öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Ist Kindesmisshandlung okay? Ein Staatsanwalt argumentiert mit der Bibel

Der Oldenburger Fall hat einige Beachtung gefunden. In einem Prozess wegen Kindesmisshandlung erschien der Angeklagte ohne Verteidigung vor Gericht. Dafür nahm ihn dann der Staatsanwalt in Schutz. Er berief sich dabei auf kein deutsches Gesetzbuch, sondern auf eine Sprüchesammlung eines bronzezeitlichen Gotteskultes. Schon in der Bibel, so der Staatsanwalt, heiße es, wer seine Kinder liebe, der züchtige sie, und auch der Experte in Kindererziehungsfragen, Papst Franziskus, habe bekanntlich das Schlagen von Kindern zur Normalität erklärt.

Große Mehrheit für Kinderrechte im Grundgesetz

Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) ist der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden. 72 Prozent sind der Ansicht, dass die Interessen von Kindern in der Corona-Pandemie nur unzureichend berücksichtigt wurden und werden.

"Ein Verbot kann nur die Ultima Ratio sein"

Am Freitag diskutierte der Bundestag über einen Antrag der AfD über die verfassungsrechtliche Prüfung und die Beratung eines Verbots des Tragens von Kinderkopftüchern in Kindertagesstätten und Schulen. Im Anschluss wurde der Antrag an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.