Kirchliches Arbeitsrecht

Der Trierer Dom

Ein großer Schritt für Bischof Ackermann, ein kleiner für die Menschheit

TRIER. (hpd) Es mag ein großer Schritt für Stephan Ackermann gewesen sein. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es ein kleiner. Der Trierer Bischof hat nun dafür plädiert, das kirchliche Arbeitsrecht für Wiederverheiratete und Homosexuelle noch in diesem Jahr zu lockern. Das grundsätzliche Problem bliebe jedoch bestehen: Es darf weiterhin religiös diskriminiert werden.

Das Kopftuchverbot in kirchlichen Krankenhäusern

BERLIN. (hpd) Das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Frauen beschäftigt nicht nur die öffentliche Debatte, sondern auch immer wieder die Arbeitsgerichte. Jüngst urteilte nun das Bundesarbeitsgericht kirchliche Einrichtungen seinen grundsätzlich berechtigt, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen.

Germaid Eilers-Dörfler und Sascha Brüggemann

Städte hinterfragen kirchliches Arbeitsrecht (3)

OLDENBURG. (hpd) Keine diskriminierenden Sonderrechte mehr für kirchliche Einrichtungen – das beschloss außer dem Osnabrücker und dem Stuttgarter  Rat bereits am 9.Februar der Rat Oldenburg. Auch hier will die Stadt als Auftraggeber nicht länger hinnehmen, dass die Beschäftigten in kirchlicher Trägerschaft nicht die vollen Rechte wie bei städtischer und privater haben.