Patientenverfügung

Dr. Matthias Thöns

"Sterbende haben keinen Rechtsschutz"

Schätzungen zufolge fallen rund die Hälfte aller Gesamtgesundheitsausgaben im letzten Lebensjahr an. Dr. Matthias Thöns vermutet eine der Hauptursachen für die Explosion der Gesundheitskosten am Lebensende in den finanziellen Interessen einer Interessensgruppe, die er "Sterbeverlängerungskartell" nennt. Warum sich diese Allianz in erster Linie nicht mehr um ihre Patienten, sondern um Gewinnmaximierung kümmert, erklärte der Palliativmediziner am Dienstagabend in Berlin.

Urteil im Sinne des Lebensschutzes

Ein jüngst gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs beschreibt die Anforderungen an eine Patientenverfügung; diese soll so konkret wie möglich sein. Bei einer nicht perfekt formulierten Patientenverfügung läuft man hingegen Gefahr, jahrelang im nicht mehr kommunikationsfähigen Zustand zwangsweise am Leben gehalten zu werden.

Gilt die Patientenverfügung eines Minderjährigen?

BERLIN. (hpd) Der Bundesgerichtshof hat 1958 entschieden, dass ein Minderjähriger das Recht hat, einem medizinischen Eingriff zuzustimmen oder diesen abzulehnen, "wenn der Minderjährige nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag." Diese Erkenntnis hat bei der Regelung der Patientenverfügung keine Berücksichtigung gefunden. 

Selbstbestimmungsrecht muss gewahrt bleiben

BERLIN. (dghs) Anlässlich der für den heutigen Donnerstag geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die offizielle Zulassung der schon seit längerem in der Rechtswissenschaft diskutierten "Forschungsverfügung" für spätere Phasen der Demenzerkrankung betont die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" (DGHS) die Bedeutung einer schriftlichen Verfügung, die nur im Zustand der Einwilligungsfähigkeit erstellt werden kann.