§ 218

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (Teil 2)

Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.

Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (Teil 1)

Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.

Paragraf 218 muss aus dem StGB gestrichen werden!

Vergangene Woche hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus für die Abschaffung von Paragraf 218 StGB geworben, der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter Strafe stellt. Gegenwind kam umgehend von der CSU aus Bayern. Im Falle einer Abschaffung von Paragraf 218 werde man vor dem Bundesverfassungsrecht klagen, erklärte die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) kritisiert die CSU, die mit dieser Haltung zeige, wie weit sie von der Lebensrealität von Frauen entfernt sei.

Dr. med. Christiane Tennhardt

"Frauen sollten entscheiden können, was sie wollen"

Nach jahrelangen Debatten, gesellschaftlichen Forderungen und Instrumentalisierung durch Abtreibungsgegner*innen hat der Bundestag heute entschieden, den umstrittenen Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, der Werbung für aber auch Information über den Schwangerschaftsabbruch für durchführende Ärzt*innen zur kriminellen Handlung machte. Ein Meilenstein oder nur eine erste Etappe? Der hpd hat mit Christiane Tennhardt aus dem Vorstand von Doctors for Choice Germany darüber gesprochen.

"Weg mit § 218 + 219a"

Weg mit Paragraf 218 – doch wie weiter?

Der geltende Paragraf 218 StGB aus dem Jahre 1995 enthält ein grundsätzliches Abtreibungsverbot, ergänzt im Paragraf 218a durch straffreie Ausnahmen. Dabei hatte es in Deutschland zwischenzeitlich reproduktive Frauenrechte und Legalisierungen gegeben. Diese waren auf kirchlichen Einfluss vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden – jegliches "ungeborene Leben" soll seitdem maximal geschützt werden müssen.  

Demonstration für sexuelle Selbstbestimmung 2018

Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung – Du hast die Wahl!

Unter dem Motto "DU HAST DIE WAHL – 150 Jahre Paragraph 218 sind genug!" wird am Samstag zum zehnten Mal zur Demonstration für sexuelle, körperliche und reproduktive Selbstbestimmung aufgerufen. Der Aktionstag vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung setzt in Berlin seit zehn Jahren ein überregional strahlendes Zeichen. Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES beteiligt sich an der Aktion und hat außerdem in der vergangenen Woche eine großangelegte Awareness-Kampagne gestartet, die darauf aufmerksam macht, dass mit Paragraph 218 im deutschen Strafgesetzbuch noch immer ein Gesetz gültig ist, nach dem Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind.

Schwangerschaftsabbruch ist Grundversorgung!

Seit 150 Jahren kämpfen Frauen nun schon gegen das Verbot und damit gegen die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Dies schilderte die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Gisela Notz, eine der drei geladenen Expertinnen, sehr eindrücklich bei der Online-Themenwerkstatt des KORSO am 20. August vor fast 30 Interessierten aus dem säkularen Spektrum.

150 Jahre Paragraf 218 – Zeit, ihn endlich in den Ruhestand zu schicken!

Wirft man einen Blick in die Geschichte des "Abtreibungsparagrafen" so wird nicht nur die mehrfach gespaltene Moral deutlich, es zeigt sich auch, wie wenig es um "Lebensschutz" und Menschenwürde oder Demokratie und Humanität geht. Es geht um die Kontrolle weiblicher Reproduktionsfähigkeit und um die Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen sowie um bevölkerungspolitische Interessen. Ein historischer Überblick von Gisela Notz.