Ablösen statt weiterzahlen!

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Bayerisches Staatswappen / Foto: C. Frerk

MÜNCHEN. (hpd/hu) Anlässlich des Gesetzentwurfs zur Änderung der Bezüge der Bischöfe in Bayern fordert die Humanistische Union den Stopp der staatlichen Bischofsbesoldung in Bayern. Es wäre auch eine passende Gelegenheit, endlich verfassungskonforme Regelungen zu formulieren.

Der neue Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zu Änderung der Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe usw. (Drs. 16/13835, im Anhang) wäre nach Auffassung der Humanistischen Union (HU) eine passende Gelegenheit, die finanzielle Verflechtung zwischen dem Freistaat Bayern und den beiden christlichen Kirchen auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen.

In einer Stellungnahme an die Fraktionen im Bayerischen Landtag fordert die Humanistische Union Bayern (HU): Die Staatsleistungen, zu denen auch die Besoldung des kirchlichen Personals gehört, sind endlich abzulösen.

"Dies gebietet die Verfassung schon seit nunmehr 93 Jahren, seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Durch die jahrzehntelangen Zahlungen an die Kirchen sind die reklamierten Ansprüche der Kirchen schon mehr als abbezahlt. Die Höhe der Staatsleistungen steigt in Bayern von Jahr zu Jahr. Waren es 1949 nur (umgerechnet) 5,4 Millionen Euro, so sind im Haushaltplan für 2012 rund 88 Millionen Euro veranschlagt. Allein seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland haben sich die Zahlungen auf rund 3,3 Milliarden Euro summiert. Weiter Staatsleistungen sind einzustellen“, so Wolfgang Killinger von der bayerischen HU.

Da die Bundesregierung sich bisher geweigert habe, die nötigen Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder aufzustellen, hat die HU die Landtagsfraktionen gebeten, die Staatsregierung aufzufordern, bei der Bundesregierung das noch immer ausstehende Bundesgesetz anzumahnen.

So heißt es in dem Schreiben: „Der Verfassungsbefehl zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen richtet sich zwar in erster Linie an die Bundesregierung, die ein Gesetz über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen auf den Weg zu bringen hat. Wegen der Untätigkeit der Bundesregierung sind jedoch auch die Länder aufgefordert, einen verfassungskonformen Zustand herbeizuführen. Hierzu sagt der Gesetzentwurf der Staatsregierung leider nichts.

Wir bitten Sie daher, im Gesetzgebungsverfahren einen entsprechenden Entschließungsantrag einzubringen. Darin sollte die Staatsregierung aufgefordert werden, von der Bundesregierung die unverzügliche Vorlage eines Gesetzentwurfs zu verlangen, der die Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder regelt."

Der kritisierte Bayerische Gesetzentwurf erreiche keinesfalls die von der Staatsregierung in Anspruch genommene Trennung von Staat und Kirche, sondern betreibe Kosmetik, denn die Besoldung wird weiter vom Staat bezahlt.

„Ferner“, so die Humanistische Union in ihrem Schreiben an die Landtagsfraktionen, „ bitten wir Sie, in den vorliegenden Gesetzentwurf eine Klausel aufzunehmen, die auf den Übergangscharakter des Gesetzes bis zur allgemeinen Ablösung der Staatsleistungen in Bayern hinweist. Eine solche Klausel könnte in einem neuen § 3 am Schluss des Gesetzes wie folgt lauten: ‚Dieses Gesetz tritt mit dem Inkrafttreten eines Gesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung außer Kraft.’

Zur Frage der Ablösung der Staatsleistungen in Bayern möchten wir noch auf folgendes hinweisen. Aus Sicht der Kirchen bedeutet Ablösung die Einstellung der Dotationen durch Zahlung eines größeren Ablösebetrags. Nach den Haushaltsplänen sind in Bayern die Staatsleistungen an die Kirchen von (umgerechnet) 5,4 Millionen Euro im Jahre 1949 auf rund 88 Millionen Euro im Jahre 2012 angestiegen. Insgesamt wurden allein seit 1949 rund 3,3 Milliarden Euro an Staatsleistungen gezahlt. Aus Sicht der Humanistischen Union sind angesichts der Höhe dieser Summe die Staatsleistungen bereits als abgelöst zu betrachten und weitere Zahlungen einzustellen.

Wir bitten Ihre Fraktion, unsere Hinweise und Vorschläge zur Erfüllung eines seit 93 (!) Jahren bestehenden Verfassungsgebots bei den Beratungen des Gesetzentwurfs zu berücksichtigen.“

C.F.