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29. 08.

Kirchliches Arbeitsrecht oder "Ein Arbeitsrecht" für alle?

Diskussionsveranstaltung u.a. mit Ingrid Matthäus-Maier in Aachen

Hunderttausende Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen sind vom ansonsten geltenden Arbeitsrecht ausgeschlossen. Sie verfügen über kein Streikrecht und kein Recht, echte Betriebsräte zu gründen. Zudem können Bewerber*innen auf Grund ihrer religiösen (Nicht-)Zugehörigkeit, ihres Familienstandes oder sexuellen Orientierung abgelehnt werden.

Verstöße gegen diese Loyalitätspflichten wie Kirchenaustritt, Wiederheirat, „uneheliche“ Kinder oder Homosexualität stellen in katholischen Einrichtungen immer noch einen Kündigungsgrund dar. Damit werden zahlreiche Grundrechte der Beschäftigten einschränkt und insbesondere Konfessionslose diskriminiert.

Kritiker fordern daher eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts und ein Arbeitsrecht für alle. Neben der ehemaligen SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier (GerDiA/Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz) diskutieren Maria Tschaut (verdi.NRW) und Ralf Welter (Katholischer Arbeitnehmerbund) zum Thema.

Das Veranstaltungsplakat als PDF zum Download

Anfahrtsbeschreibung