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Corinna Gekeler, Foto: © Evelin Frerk

28. 06.

Kirchliches Arbeitsrecht im Fokus

Podiumsdiskussion mit Corinna Gekeler in Köln

Das kirchliche Arbeitsrecht ist von den Bestimmungen des AGG ausgenommen. Als so genannte "Tendenzbetriebe" können kirchliche Einrichtungen die Einstellung von Menschen ohne christlichen Glauben verweigern. Beschäftigte, die ihre "Loyalitätspflicht" verletzten – sei es durch Kirchenaustritt, das Eingehen einer Zweitehe nach Scheidung oder durch die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft – riskieren berufliche Nachteile bis hin zur Kündigung. (weiter...)