Rezension zu Carsten Frerk: Kirchenrepublik Deutschland

Die Gottesfraktion als verdeckt mitbestimmende Überpartei

BERLIN. (hpd) Die Pfarrer predigen vor zunehmend leeren Bänken, der christliche Glaube verliert immer mehr an Attraktivität, die Zahl der Kirchenmitglieder schrumpft. Die Kirchen stecken offensichtlich in einer Glaubwürdigkeitskrise. Bedeutet das, dass die Kirchen somit auch an politischem Einfluss verlieren? Carsten Frerk zeigt in seinem Buch "Kirchenrepublik Deutschland" auf, dass das Gegenteil der Fall ist.

Auffällig ist inzwischen für jeden Bürger, wie willfährig das Gros unserer Bundestagsabgeordneten sich über Menschenrechte wie körperliche Unversehrtheit oder Selbstbestimmung hinwegsetzen, wenn es denn der Wille der Kirchen bzw. der ihr ergebenen "Gottesfraktion" ist. Unter der Gottesfraktion versteht der Autor die parteiübergreifende Gruppe von CDU/CSU-, SPD-, GRÜNEN- und LINKEN-Abgeordneten sowie jene große Schar an Ministerialbeamten in den Verwaltungen, die sich alle vor dem christlichen Kreuz verbeugen. Die Zulassung der Beschneidung oder die Einschränkungen bei der Sterbehilfe, aber auch die politische und juristische Absegnung eines eigenständigen kirchlichen Arbeitsrechtes, das gleich mehrere Grundrechte aushebelt, signalisiert der Öffentlichkeit den Einfluss der Kirchen bzw. Religionen in unserem Staat.

Carsten Frerk macht deutlich, wie dieser Einfluss zustande kommt, wo er überall verdeckt wirkt und auf wie illegale und verfassungswidrige Weise er sich in unserem Politikbetrieb verankert hat. Der Autor untersucht dazu das Lobby(un)wesen, das sich rund um den Bundestag und die Landtage entwickelt hat. Während die Verbände, wie die der Autoindustrie, Pharmaindustrie oder etwa Gewerkschaften und hunderte andere, im öffentlich einsehbaren Lobbyregister verzeichnet sein müssen, gilt diese für Transparenz sorgende Regelung für die beiden Amtskirchen nicht. Sie konnten sich als Kirchen jederzeit unkontrollierten und ungehinderten Kontakt zu den Abgeordneten verschaffen. Die Kirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechts werden wie staatliche Stellen behandelt und genießen eine Vielzahl von Privilegien. Ein Kennzeichen dieser Sonderstellung ist zum Beispiel, dass der kirchliche Dienst dem öffentlichen Dienst gleichgestellt ist ("kirchlicher Dienst ist öffentlicher Dienst", wie es in Konkordaten und Kirchenverträgen heißt). Das Grundgesetz formuliert dagegen in Artikel 141 "Es besteht keine Staatskirche".

Kirchliche Büros an den Schalthebeln der Macht

Im unmittelbaren Umkreis des Bundestages und der Landtage befinden sich evangelische und katholische Büros, deren Mitarbeiter – oft Theologen, die zugleich als Seelsorger tätig sind – auf vielerlei Wegen Kontakte zu den Abgeordneten aufbauen. Der Autor kennzeichnet das als den "Lobbyismus von außen". Das verbindende Element ist der christliche Glaube, aus dem der Auftrag abgeleitet wird, die Gesetzgebung in der von den Kirchen gewünschten Richtung zu beeinflussen. Mit Nennung der Namen der Beteiligten und den verschiedenen Formen des moralisch Abhängigmachens wird detailliert erläutert, in welcher subtilen Art und Weise der Gesetzgebungsprozess von außen gesteuert wird. Als "Lobbyismus von innen" wird von ihm die Beeinflussung der Gesetzgebung – vom Entwurf bis zur endgültigen Formulierung – durch die Ministerialbürokratie bezeichnet. Worüber in den Parlamenten dann abgestimmt wird, ist somit im Wesentlichen längst andernorts festgelegt worden. In den Verwaltungsapparaten der Ministerien konnten die Kirchen über die Jahrzehnte ihnen religiös "nahestehende" Beamte an allen wichtigen Entscheidungsstellen platzieren. Das geht ganz unkompliziert, weil kirchliche Beamte und staatliche Beamte bei gleichen Bezügen und Versorgungsansprüchen problemlos zwischen Kirche und Staat wechseln können.

Der Autor verweist nachdrücklich darauf, dass diese Form der Beeinflussung staatlichen Handelns keinerlei Rechtsgrundlage hat. Vielmehr wird deutlich aufgezeigt, in welcher Weise hier Gesetze und Verfassung missachtet und verbogen werden. Die Kirchen berufen sich dabei auf einen von ihnen so genannten Erlass, der ihnen das Recht einräumen würde, am Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken. Dieser sog. Erlass besteht jedoch lediglich in einem einfachen Brief des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt, der seinerzeit seine Minister bat, die Kirchen frühzeitig über sie tangierende Gesetzesvorhaben zu informieren. Die Kirchen haben daraus ein Mitwirkungsrecht bei allen Gesetzesvorhaben abgeleitet, nicht zuletzt gestärkt in ihrem Autonomiestreben aufgrund des ihnen einst vom Bundesverfassungsgericht mit fragwürdiger Begründung eingeräumten Selbstbestimmungsrechts.

In seinem Fazit widerspricht daher der Autor vehement der vielfach verbreiteten These, dass die Kirchen aufgrund ihres Mitgliederschwunds an gesellschaftlicher Macht verlieren würden. Frerk spricht zu Recht von der "Kirchenrepublik Deutschland". Er resümiert:

In Deutschland besteht neben der parlamentarischen Demokratie und dem Staatsaufbau eine "Nebenregierung" und eine zweite "Bürokratie", die öffentlich als Kirche auftritt und ihren massiven Lobbyismus entweder verschweigt oder stolz präsentiert – was allerdings die wenigsten Bürger oder Politiker zu stören scheint.

Die Kirchen sind selbstverständlicher Teil des Staates geworden, ohne dass dafür irgendeine Rechtsgrundlage besteht, weder im Grundgesetz noch in Ausführungsgesetzen noch in Geschäftsordnungen. Sie treten mit einem Anspruch auf – gleichberechtigt, auf "Augenhöhe" mit dem Staat –, dem nicht widersprochen wird. Ihnen freundlich gesonnene Politiker, Parlamentarier, Staatsbeamte lassen sie nicht nur gewähren, sondern stellen sich ihnen zudem persönlich vielfältig zu Diensten.