Humanistischer Verband Deutschlands

Bundesverfassungsgericht prüft Suizidhilfeverbot

Der Humanistische Verband Deutschlands reicht seine Stellungnahme zum im Dezember 2015 eingeführten Strafrechtsparagraphen 217 "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" ein und weist darin die Verfassungswidrigkeit des Suizidhilfeverbots nach.

Dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegen ein halbes Dutzend Verfassungsbeschwerden gegen den § 217 StGB vor. Dieser droht bei Suizidhilfe, die vorher für Ärzte ebenso wie für Organisationen erlaubt war, nunmehr eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis an. Der Strafrechtsparagraf war im Dezember 2015 in Kraft getreten.

Anzeichen deuten darauf hin, dass das Gericht nunmehr zügig zu einer Beschlusslage kommen will. Das Gericht hat neben einigen anderen gesellschaftlich relevanten Akteuren auch dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD Bundesverband) die Gelegenheit zu einer ausführlichen Stellungnahme eingeräumt. Der HVD gehört aus weltlich-humanistischer Sicht zu den entschiedensten Gegnern des neuen Sterbehilfeverbots.

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"In der am Dienstag eingereichten Stellungnahme des HVD weist der Bundesverband die Verfassungswidrigkeit auf empirischer und rationaler Ebene unabweisbar nach. Die Behauptung der Kirchen, dass Menschen durch das Strafgesetz vor einer Verleitung zur Selbsttötung geschützt werden müssten, ist nicht plausibel. Wir gehen davon aus, dass sich die Richter von religiösen Glaubenssätzen weniger beeinflussen lassen, als dies bei den Bundestagsabgeordneten der Fall war. Ein Kippen des Gesetzes ist jedenfalls möglich", zeigt sich die für den Inhalt der HVD-Stellungnahme verantwortliche Referentin für Lebenshilfe im HVD, Gita Neumann, überzeugt.

Neumann ist sich mit renommierten Juristen einig, dass es wahrscheinlicher sei, dass das Bundesverfassungsgericht eine sehr restriktive Auslegung vorgibt, wer in welchen Fällen durch den Inhalt des § 217 StGB bestraft werden darf. So könnten zumindest Palliativ- und Hausärzte davon ausgenommen werden, die wegen ihrer oft schwerkranken und hochbetagten Patienten besonders häufig mit dem Wunsch nach Hilfe zum Sterben konfrontiert werden.

Aus Achtung vor der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichtes hat sich der Humanistische Verband dazu entschlossen, seine eigene Stellungnahme vorerst nicht zu veröffentlichen. Der HVD veröffentlichte jedoch die vollständige Erklärung zur Stellungnahme des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD Bundesverband), in der mit Einzelfällen und Nebenwirkungen auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes eingegangen wird. Außerdem findet sich eine ausführliche Kritik zur Begründung der Einführung des Strafrechtsparagraphen § 217 StGB von Erwin Kress, dem Vize-Präsidenten des HVD Bundesverbandes.