Gesetze

Polen: Tusk-Regierung plant Gesetzesentwurf zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen

Eines seiner Wahlversprechen, die Stärkung reproduktiver Rechte, möchte Polens Ministerpräsident Donald Tusk schon bald umsetzen. Es ist geplant, Gesetzesentwürfe zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Woche und für den rezeptfreien Zugang zur so genannten "Pille danach" ins Parlament einzubringen. Ein Schritt, der die katholische Kirche in Polen erzürnen dürfte, hatte diese sich doch für die restriktiven Abtreibungsverbote der letzten Jahre eingesetzt.

Kontroverse Haltungen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz

Die aktuelle Bundesregierung will das vielfach kritisierte Transsexuellengesetz reformieren und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde Mitte November in erster Lesung im Parlament diskutiert. Die weiteren Lesungen und die Abstimmung sollen in Kürze folgen. Queere und Frauenorganisationen sowie Transaktivist:innen vertreten sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Vorhaben. Der hpd hat 15 verschiedene Verbände, sowohl Fürsprecher als auch Gegner, um ein Statement gebeten und gibt diese hier unkommentiert im Wortlaut wieder.

Ghana: Bischofskonferenz unterstützt Kriminalisierung von Homosexualität

Im Juli hatte das ghanaische Parlament in zweiter Lesung ein Gesetz gegen LGBTQIA+ abgenickt. Es soll homosexuellen Sex mit bis zu drei Jahren Haft bestrafen. Wer vermeintliche LGBT+-Aktivitäten bewirbt, wird mit Haft zwischen sechs und zehn Jahren bedroht. In einem Statement hat die ghanaische katholische Bischofskonferenz den aktuellen Gesetzesentwurf nun unterstützt, da die Bibel homosexuelle Sexualität verbiete.

Dänemark verbietet Koranverbrennung

Die "unangemessene Behandlung" religiöser Schriften ist in Dänemark künftig illegal und kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete das dänische Parlament gestern nach intensiver Debatte. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.

Der Reichstag in Berlin

"Religiöse Überzeugungen sind für den Gesetzgebungsprozess unerheblich"

Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat die "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" bei der gestrigen Anhörung in Berlin dazu aufgefordert, die Bundesregierung ausschließlich weltanschaulich neutral zu beraten. Entsprechend der kürzlich eingereichten Stellungnahme hat der Vorsitzende der einzigen NGO in Deutschland, die sich für konsequent säkulare Politik einsetzt, die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert.

Humanistisches zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" wurden dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) Leitfragen vorgelegt. Sie beziehen sich auf seine eingereichte Stellungnahme zur möglichen Abschaffung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafrecht, die von der Kommission erbeten worden war. Diese lädt nunmehr dazu ein, vorgeschlagene Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs am 23. November in einem Anhörungsverfahren zu erläutern.

Harald Mayer, einer der beiden Kläger

Klage abgewiesen: Kein Natrium-Pentobarbital zur Lebensbeendigung

Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Schwangerschaftsabbrüche legalisieren!

Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat eine weltanschaulich neutrale Neuregelung und vollständige Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert. In seiner Stellungnahme an die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission argumentiert der Verband, die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sei religiös begründet und somit verfassungswidrig. Zudem gebe es immer mehr Menschen, die ihr Leben frei von weltanschaulich motivierten Normen gestalten. Beidem müsse die Kommission Rechnung tragen und rein weltanschauliche Aspekte unberücksichtigt lassen.