Kinderrechte sind keine Bagatelle

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Titelblatt (Ausschnitt) der Kinderrechtsbroschüre der Bundesregierung

OBERWESEL. (hpd/gbs) Mit deutlichen Worten hat der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, die Pläne deutscher Politiker kritisiert, die nach der Sommerpause ein Gesetz auf den Weg bringen wollen, das religiös motivierte Vorhautbeschneidungen bei Kleinkindern und Knaben legitimieren soll.

„Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht und Menschenrechtsverletzungen sind prinzipiell nicht zu rechtfertigen – auch wenn sie mit noch so ‚heiligen‘ Traditionen begründet werden“, erklärte der gbs-Sprecher am Stiftungssitz in Oberwesel.

Um hierfür ein politisches Bewusstsein zu schaffen, plane die Giordano-Bruno-Stiftung zusammen mit anderen Kooperationspartnern eine Kampagne zur Stärkung der Kinderrechte, die in den nächsten Wochen anlaufen soll. „Offenbar ist den Politikern in Berlin nicht bewusst, dass sie die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben und dass dies entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen muss.“ Schmidt-Salomon verwies dabei auf Artikel 19,1 des „Übereinkommens über die Rechte des Kindes“, in dem es heißt: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung (…) zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“ Auch Artikel 24,3 der Kinderrechtskonvention spreche eindeutig gegen die Legitimation der religiösen Vorhautbeschneidung: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“

Entschieden wehrte sich Schmidt-Salomon gegen die häufig anzutreffende Bagatellisierung der Vorhautbeschneidung: „Zwar ist die Vorhautbeschneidung bei Jungen in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar mit der Klitorisverstümmelung bei Mädchen, dennoch handelt es sich, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, um eine höchst unangenehme, schmerzreiche Prozedur, selbst wenn sie unter besten medizinischen Bedingungen erfolgt. Kein Kind sollte dieses Leid erfahren müssen, es sei denn, es liegen eindeutige medizinische Gründe für den Eingriff vor.“ Erwachsene könnten für sich selbst die Entscheidung treffen, ob sie aus religiösen Gründen beschnitten werden möchten, sie dürften diese Entscheidung jedoch nicht für ihre Kinder treffen. „Wenn Bundeskanzlerin Merkel meint, Deutschland mache sich mit einem Beschneidungsverbot zu einer ‚Komikernation‘, zeigt dies nur, dass sie sich mit den Problemen der Zirkumzision nicht ernsthaft beschäftigt hat und religiösen Vorurteilen höheres Gewicht beimisst als dem Kindeswohl.“

Immerhin setze sich die Einsicht in die Unrechtmäßigkeit der Vorhautbeschneidung allmählich auch in religiösen Kreisen durch. Schmidt-Salomon zitierte in diesem Zusammenhang die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman, die die rituelle Vorhautbeschneidung der Kinder aus religiöser Perspektive kritisierte: „Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe."

Schmidt-Salomon betonte, dass es keine Anmaßung, sondern vielmehr eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit sei, dass der säkulare Rechtsstaat seine Normen durchsetze. Insofern sei das Urteil des Kölner Landgerichts, das nicht die Religionsfreiheit, sondern das Recht auf religiös begründete Körperverletzung aufgehoben habe, in jeder Hinsicht zu begrüßen: „Dass Religionsfreiheit nicht bedeuten kann, Kindern ungestraft Schmerzen zufügen zu dürfen, sollte eigentlich jedem einleuchten – auch den Spitzenpolitikern in Berlin.“

Weiterführende Links zu diesem Artikel:

Überblicksartikel  von Matthias Krause: „Scharfe Klingen – Stumpfe Logik“.

Kurzkommentar von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf: „Warum die Kölner Richter Recht haben“.

„Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben“. Juristischer Grundsatzartikel von Prof. Dr. Holm Putzke.

10 Thesen und Antithesen zur rituellen Beschneidung.

Video einer Beschneidung. (Achtung: Nichts für schwache Nerven!)