Kommentar

Recht oder Rache?

Die Dortmunder Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 105-jährigen, der als Wachmann in einem NS-Straflager stationiert war. Das Verfahren kommt viele Jahre zu spät.

Stalag 326 VI K Senne
Ehrenfriedhof in Stukenbrock für die Opfer des Stalag 326 VI K Senne

Es liegt mehr als acht Jahrzehnte zurück: Bei der Befreiung des Kriegsgefangenenlagers Stalag 326 VI K Senne in Nordrhein-Westfalen durch die US-Armee am 2. April 1945 wurden zwischen 180.000 und 200.000 Kriegsgefangene registriert. Jeder dritte Kriegsgefangene aus der Sowjetunion, der seit 1941 nach Deutschland gebracht wurde, durchlief das Lager. Neben sowjetischen waren auch französische, polnische, serbische, italienische und belgische Kriegsgefangene untergebracht. Sie alle mussten hier oft Zwangsarbeit in naheliegenden Unternehmen und Betrieben verrichten. Viele überlebten das Lager nicht.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Ermittlungen gegen einen ehemaligen Lager-Wachmann eingeleitet. Dem mittlerweile 105-jährigen Mann wird Beihilfe zum vielfachen Mord vorgeworfen. Ins Rollen gebracht hat das Verfahren die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg. Sollte es zu einem Prozess kommen, wäre es nicht der erste Prozess gegen ehemalige NS-Täter im Greisen-Alter. Zuletzt hatte das Landgericht Itzehoe 2022 eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen verurteilt. Die damals 97-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil war Folge einer neuen Rechtspraxis, wonach jeder, der in einem nationalsozialistischen Straflager arbeitete, sich der Beihilfe zum Massenmord schuldig machte. Zuvor galt das nur für jene, denen nachgewiesen werden konnte, dass sie sich nachweislich direkt am Töten beteiligten.

Nicht wenige zweifeln am Sinn solcher Verfahren: Sie fragen, was es bringe, belastete Greise vor Gericht zu stellen. Natürlich kommen diese Verfahren viele Jahre zu spät. So konnten Täter und Täterinnen unbehelligt ihr Leben führen. Erst nach dem Urteil gegen John Demjanjuk, ein Wachmann, der als “ukrainischer Hilfswilliger” im Vernichtungslager Sobibór tätig gewesen war und 2011 in München verurteilt wurde, ist die Justiz nach jahrzehntelanger Untätigkeit wieder aktiv geworden. Wer als kleines Rädchen beim großen Massenmorden der Nazis dabei war, der kann seither auch ohne konkreten Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden. Mord verjährt nicht.

Doch ist der Aufwand dieser Verfahren tatsächlich gerechtfertigt? Andererseits: Verpflichtet uns der Respekt vor den Hinterbliebenen nicht dazu, die Schuld und die Schuldigen zu benennen und vor Gericht zu bringen, solange es noch möglich ist, gleich wie alt die Täter sind? Einige sehen hier allenfalls eine symbolische Anklage, andere ein notwendiges rechtstaatliches Verfahren. 

Man darf festhalten: Die Ermittlungen der Dortmunder Staatsanwaltschaft sind ein Beleg für jahrzehntelange Versäumnisse und Verzögerungen. Die Justiz hat hier gründlich versagt, nicht nur im Falle des Hundertfünfjährigen, der sich nun in Dortmund verantworten soll. Ein beschämendes Versagen.

Helmut Ortner

Der Autor (1950) ist Beiratsmitglied der Giordano-Bruno-Stiftung. Er hat zahlreiche Bücher veröffentlicht, die in über 14 Sprachen erschienen sind. Zuletzt: "EXIT. Warum wir weniger Religion brauchen – Eine Abrechnung", mit Beiträgen von namhaften Köpfen der säkularen Szene. Nomen Verlag, Frankfurt 2019.

Weitere Artikel des Autoren
Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel