... über Umleitungen zum Ziel

BERLIN (hpd) „... nicht erörterungsbedürftig“ sind die politischen Ziele des organisierten Humanismus, das meint Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble in einem Brief an den Humanistische Verband. Dieser hatte sich zu Sommerbeginn per Post an ihn gewandt.

Der Verband wollte wissen, ob der Minister, der immerhin eine „Deutsche Islamkonferenz“ unterhält, auch bereit ist, mit dem HVD, einer öffentlich-rechtlichen Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 und 7 WRV 1919, die von Verfassungs wegen den beiden großen Kirchen in Deutschland gleichgestellt ist, Dialog zu pflegen.

Er will nicht. Das ist keine Überraschung. Es steht zu lesen: „Die von Ihnen für ein Gespräch vorgelegten Fragen fallen teilweise nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern oder erscheinen nicht erörterungsbedürftig.“

Fragen

Der HVD hatte dem Minister einige Fragen gestellt, die er gern mit ihm erörtern möchte. Sie sind in ähnlicher Formulierung seit langem bekannt und finden sich im „Humanistischen Selbstverständnis“ (siehe auch pdf im Anhang). In seinen „Wahlprüfsteinen“ legt der HVD diese Positionen regelmäßig vor jeder Wahl allen wichtigen Parteien und Kandidaten vor und bekommt aufschlussreiche Antworten.

Es geht dabei u.a. um das Ende der Privilegierung der großen Kirchen und des staatlichen Kirchensteuereinzugs, das Recht aller demokratisch verfassten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf gleichberechtigte Förderung, um Humanistische Lebenskunde, um das Ende der Bevorzugung der christlichen Kirchen in den öffentlich-rechtlichen Medien und um Anerkennung der Fest- und Feierkultur und die Pluralität öffentlichen Gedenkens.

Antworten

Kern der Antwort des Ministers ist der Wunsch nach Stillstand. Auch hier sieht sich der HVD (leider) in seiner Lagebeurteilung bestätigt und hat es nun schriftlich: „Grundsätzlich hat sich die staatskirchenrechtliche Verfassungsordnung, wie sie seit 1919 in den Artikeln der Weimarer Reichsverfassung niedergelegt und in das Grundgesetz inkorporiert ist, bewährt. Es ist von keiner politischen Kraft geplant, hieran Änderungen vorzunehmen.“
Dann folgen einige „Umleitungen“: „Ihre Fragen zum Religionsunterricht sowie zur Seelsorge in Krankenhäusern und Gefängnissen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Zur Frage der Betreuung von Bundeswehrangehörigen sollten Sie sich an den Bundesminister der Verteidigung wenden. Für die öffentlich-rechtlichen Medien ist der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien zuständig.“
Einigen dieser „Umleitungen“ folgt der HVD bereits: Was den Religionsunterricht betrifft, so setzt der HVD auf Lebenskunde bundesweit, aber in den Ländern. Unser Konzept der Humanistischen Beratung ist demnächst krankenhaustauglich. Dass das Bundesverteidigungsministerium, trotz Unterstützung durch den Bundeswehrverband, nicht mit dem HVD reden will, bedingt eine Ausweichroute. All diese „Umleitungen“ wurden ins „Navi“ eingegeben. Und bezüglich der Medien wird der HVD-Bundesverband nicht zwischen Herrn Pontius in der Zentrale und den vielen Damen und Herren Pilatussen in den Ländern hin- und herlaufen wie der Fuchs im Wettlauf mit dem Igel.

Folgen

Es wird nun darauf zu achten sein, worüber der Innenminister, z.B. in der Islamkonferenz, mit muslimischen Organisationen redet, aber nicht mit dem HVD. Jedenfalls bestätigt die Antwort des Ministers erneut die bisherige Erfahrung, dass lediglich appellativ gestellte Forderungen und markige Sprüche konkrete Politik nicht ersetzen, und dass Religions- und Kulturpolitik Ländersache ist. Der HVD tut gut daran, weitere Landesverbände zu gründen und die vorhandenen zu stärken.
Besonders bestätigt die Antwort die Grundrichtung, die der Verband seit seiner Gründung 1993 eingeschlagen hat – den Weg einer humanistischen Weltanschauungsgemeinschaft, die mittels Gleichbehandlung von Bekenntnissen und deren Organisationen die Position von Konfessionsfreien in Staat und Gesellschaft verbessern will und kann, weil sie zugleich über praktischen Humanismus Menschen anspricht und deren Interessen politisiert.
Der Minister bestätigt den HVD in dieser Richtung: „Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Freiheit auch des weltanschaulichen Bekenntnisses in Deutschland geschützt. Ihr Verband, wie die ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände, können sich im Rahmen dieser Ordnung frei entfalten. Wie Sie selbst schreiben, genießen einige Ihrer Mitgliedsverbände den Körperschaftsstatus.“

Keine neuen Fragen

Was für den Minister nicht erörterungsbedürftig ist, ist es ja nicht in der Realität. Aus der Antwort des Ministeriums und ihrem Kontext ergeben sich zwar keine neuen Fragen, doch schon gegebene Antworten werden bekräftigt. So ergibt sich aus dem Prinzip der Gleichbehandlung von Bekenntnissen und deren Organisationen, das der HVD verfolgt und das durch neuere rechtswissenschaftliche Literatur bestätigt wird, eine moderate Haltung zu religiösen Verbänden (muslimische eingeschlossen), wobei der HVD selbst frei von Religion ist. Für den HVD wird derzeit wichtig, ob er für die Umsetzung seiner Ziele und den Weg der Pluralität weitere Bündnispartner findet, um den gesellschaftlichen Druck auf die Politik zu vergrößern. Dabei muss er darauf achten, dass er sein gewachsenes Image nicht beschädigt, ein seriöser, verlässlicher und berechenbarer Partner zu sein und kein Haudrauf-Verein.

Eine Frage des Stils

Dr. Schäuble hätte wohl jedem Bischof in Deutschland netter geantwortet. Geschenkt. Aber der Stil des Umgangs ist Teil des Problems, um das es geht.

Horst Groschopp