STRASSBURG/HAGEN. (ibka/hpd) Die vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten unterstützte Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist als unzulässig zurückgewiesen worden.
"Es ist für uns natürlich enttäuschend, dass die Beschwerde gegen die Austrittsgebühr ohne weitere Begründung verworfen wurde", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Es bleibt aus unserer Sicht inakzeptabel, dass der Staat den Austritt aus der Kirche mit einer Gebühr erschwert, während der Eintritt kostenfrei ist."
Der IBKA sieht darin einen Verstoß gegen die Weltanschauungsfreiheit sowie gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates, die er in Zukunft verstärkt mit politischen Mitteln einfordern will.
Austrittswillige, die sich die Gebühr nicht leisten können, will der IBKA dabei unterstützen, sich davon befreien zu lassen. In seiner Entscheidung zur Kirchenaustrittsgebühr hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eine solche Befreiung möglich sein muss.
Hintergrund:
Mit Entscheidung vom 24. September 2009 ist die am 6. November 2008 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegte Beschwerde (Nummer 54773/08) gegen die Kirchenaustrittsgebühr zurückgewiesen worden.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen war zuvor vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 2. Juli 2008 abgewiesen worden.