Den Gesetzgeber hat der Teufel geritten
PASSAU. (hpd) Die Diskussion um die Zulässigkeit medizinisch nicht notwendiger Beschneidungen geht auf den Rechtswissenschaftler Holm Putzke zurück – er gilt als „geistiger Vater“ des Kölner Beschneidungsurteils. In einem Interview mit dem hpd kommentiert er das vom Bundestag verabschiedete Beschneidungsgesetz.