WIEN. (hpd) Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien hat es geschafft. Wie der hpd exklusiv berichtet, haben die Betreiber die erste Hürde von 8.032 Unterschriften knapp übersprungen. Und es wird weiter gesammelt. Zuletzt hatte es noch nach einer Zitterpartie ausgesehen.
„Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen“, schildert Andreas Rathmanner vom Organisationsbüro des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien. Am Dienstagabend zählte man bereits 8.050 Unterschriften. 18 mehr als nötig, um eine österreichweite Eintragungswoche zu bekommen. „Wir haben glücklicherweise am Montag einen Infostand auf der Mariahilferstraße in Wien gehabt“, sagt Rathmanner. „Dort war auch eine Notarin im Einsatz. Das hat uns mehr als 100 Unterschriften gebracht.“ Auch von Gemeindeämtern würden noch Unterstützungsunterschriften eintreffen. „Die Mobilisierung hat geholfen“, meint Rathmanner gegenüber dem hpd.
Ganz ausgestanden ist es nicht. „Wir werden diese Woche weitersammeln, um einen Sicherheitspuffer zu haben“, erklärt Rathmanner. 200 bis 300 der bisher geleisteten Unterschriften könnten ungültig sein, heißt es aus dem Innenministerium. Hier stützt man sich auf Erfahrungswerte aus früheren Volksbegehren. Unterstützende könnten doppelt unterschrieben haben, manche waren vielleicht mangels Staatsbürgerschaft nicht wahlberechtigt. Diese Unterschriften wird das Ministerium bei der Überprüfung aussondern. „Dafür müssen wir natürlich sozusagen einen Ersatz haben“, sagt Rathmanner.
Am Donnerstag wird es wieder einen Infostand mit Notarin auf der Mariahilferstraße geben. Ein Ort, der zu dieser Jahreszeit Kontakt zu besonders vielen Menschen garantiert. Die Straße ist die Shopping-Meile des Landes und ist aktuell randvoll mit Weihnachtseinkäufern. „Wenn das Wetter einigermaßen hält, sollten wir es schaffen.“
Wann es die österreichweite Eintragungswoche geben wird, ist unklar. Die Entscheidung trifft das Innenministerium. In dieser Woche liegt dann das Volksbegehren auf allen Gemeindeämtern des Landes auf. In dieser Frist müssen 92.000 weitere Unterschriften zusammenkommen. Dann muss sich der Nationalrat mit den Anliegen der Initiatoren befassen. An eine Entscheidung gebunden ist er nicht.
Christoph Baumgarten