Politik

Das Reichstagsgebäude von der Spree aus gesehen

Plant die Bundesregierung einen Rechtsbruch mit der Neuauflage des Paragrafen 217 StGB?

Am 28. November fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Thematik "Sterbebegleitung/Suizidprävention" statt. Zur Anhörung geladen waren 15 Sachverständige, aber kein Vertreter von Sterbehilfeorganisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder Dignitas. Außerdem wurde nur ein Betroffener angehört. Damit ist für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg offensichtlich, dass hier ein taktisches Bestreben der Ver- beziehungsweise Behinderung selbstbestimmten Sterbens vorliegt.

Das Gefahrenpotential der Neuen Rechten

Eine "Kulturrevolution von rechts" ist das Ziel der Neuen Rechten. In seinem Buch "Intellektuelle Rechtsextremisten. Das Gefahrenpotential der Neuen Rechten" zeigt Politikwissenschaftler und Extremismusforscher Armin Pfahl-Traughber die aktuell wichtigsten Vertreter der Neuen Rechten sowie ihre Vordenker, Positionen, Strategien und ihr Gefahrenpotential auf. Ein sehr empfehlenswertes, systematisch gut strukturiertes Buch, das sich hervorragend als Einstieg in die Thematik anbietet, ohne dabei die nötige Tiefe vermissen zu lassen.  

Unter falscher Flagge

Nach dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau im Februar 2020 mit neun Getöteten wurde in Berlin auf Betreiben des damaligen Justizsenators Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) eine Expert*innenkommission zu antimuslimischem Rassismus eingesetzt, die im Februar 2021 ihre Arbeit aufnahm. Nun hat die fünfköpfige Kommission "Handlungsempfehlungen" vorgelegt, die allerdings kaum Wirkung gegen Rassismus entfalten werden, da sie vor allem darauf abzielen, religiöse vor anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu bevorzugen.

Neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch

Der Ampel-Koalitionsvertrag zeigt den politischen Willen der Bundesregierung zu einer Stärkung reproduktiver Rechte und gibt daher auch der Zivilgesellschaft Anlass zur erneuten Auseinandersetzung mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) setzt sich für eine Neuregelung ein, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert.

Der Ort der Anhörung: Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

"Es ist entschieden!"

Am Montag tagte der Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema "Sterbebegleitung/Suizidprävention". Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2020 ein bahnbrechendes Urteil gefällt, als es den Strafrechtsparagrafen 217 für verfassungswidrig erklärte. Damit hatte es auch einen Rechtsrahmen vorgegeben, in dem Suizidhilfe stattfinden kann. Der Bundestag will nun zum zweiten Mal wie bereits 2015 die Suizidhilfe gesetzlich regeln.

Autonomie am Lebensende schützen!

Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat den Rechtsausschuss aufgerufen, nur solche Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe in den Bundestag einzubringen, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 gerecht werden. Keiner der vorliegenden Entwürfe achte das Grundrecht auf Autonomie am Lebensende, so Philipp Möller, Vorsitzender des Zentralrats.