Gerichtsurteil

Verfassungswidriges Kopftuch-Urteil

Das Land Berlin weigerte sich, eine muslimische Informatikerin als Lehrerin einzustellen, weil sie darauf bestand, mit Kopftuch zu unterrichten. Am Dienstag urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin, dass das Land Berlin der Muslimin zu Unrecht die Stelle verweigert habe. Rechtsexperten halten das Urteil für verfassungswidrig.

Jens Spahn (2018)

Strafanzeige gegen Jens Spahn

DIGNITAS Deutschland hat am 8. November 2018 bei Berlins Justizsenator Behrend Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Jens Spahn eingereicht. Die Sterbehilfeorganisation wirft dem CDU-Gesundheitsminister Meineid und Rechtsbeugung vor.

Der Mörder lebe hoch

Aasiya Noreen – auch bekannt als Asia Bibi – war im mehrheitlich muslimischen Pakistan vor 8 Jahren wegen Blasphemie zum Tode verurteilt worden. Heute wurde bekannt, dass das oberste Gericht in Pakistan das Urteil gegen Bibi aufgehoben hat. Doch nach ihrer Freilassung muss sie nun damit rechnen, einem Lynchmord zum Opfer zu fallen, denn islamistisches Denken ist in Pakistan weit verbreitet. Ein Politiker, der sich für Bibi eingesetzt hatte, wurde 2011 ermordet. Sein Mörder wird in Pakistan heute als Märtyrer verehrt.

Von Pädophilen und Kinderfickern

Eine Österreicherin, die Mohammed als Pädophilen bezeichnet hatte, sei hierfür zu Recht von österreichischen Gerichten verurteilt worden. Dies erklärte am vergangenen Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Grundsatzurteil zur Einschränkung des kirchlichen Arbeitsrechts

In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt heute entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen in Zukunft nicht mehr pauschal die Kirchenmitgliedschaft eines Bewerbers fordern dürfen. Mit dem Urteil reagierte das Bundesarbeitsgericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April 2018.

Abtreibungen sind kein Mord

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt: Man darf Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust vergleichen und die ausführenden Ärzte nicht als "Mörder" diffamieren.

"Der Anfang vom Ende des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland!"

Die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das die Kündigung eines Chefarztes wegen "fehlender Loyalität" zur katholischen Kirche als verbotene Diskriminierung nach Art. 21 der Charta der Europäischen Union gewertet hat. Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Mitglied im ifw-Beirat und Sprecherin der "Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA), bezeichnete das Urteil als "Anfang vom Ende des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland".