Schwangerschaftsabbruch

Kristina Hänel

Solidarität mit Kristina Hänel

"Kampf für Selbstbestimmung von Frauen geht in die nächste Runde"

Der Kampf um die Streichung des Paragraphen 219a geht in die nächste Runde: Am Dienstag, 19. Januar 2021, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision der Ärztin Kristina Hänel verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Hänel kündigte an, nun Verfassungsbeschwerde gegen Paragraph 219a einzulegen. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) erklärt seine Solidarität mit der Gießener Ärztin und fordert erneut die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a.

Giordano-Bruno-Stiftung unterstützt die Ärztin Kristina Hänel

Sachliche Informationen über Abtreibungen sind keine Werbung!

Die Ärztin Kristina Hänel darf nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche informieren – die Giordano-Bruno-Stiftung schon! Die gbs hat daher die Website "abtreibung-info.de" veröffentlicht, auf der die ursprünglichen Informationen von Hänels Homepage sowie weitere wichtige Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch zu finden sind.

"Marsch für das Leben" 2018

Staatliche Richtline fordert Anti-Abtreibungstag an bayerischen Schulen

In einer "Richtlinie für die Familien- und Sexualerziehung" schreibt die bayerische Landesregierung den Schulen einen jährlichen "Aktionstag für das Leben" vor. Dem hpd erklärte das Kultusministerium, dass damit bei den Kindern die Verantwortung vor dem ungeborenen Leben geweckt werden solle. Den Vorwurf, eine staatliche Anti-Abtreibungskampagne zu betreiben, weist das Ministerium zurück.

Proteste für die Legalisierung der Abtreibung in Argentinien

Meilenstein für die Frauengesundheit

Argentinien legalisiert Abtreibungen

Ein Ruck geht durch Argentinien, das Heimatland des amtierenden Papstes. Kurz vor dem Jahreswechsel bestätigte der argentinische Senat ein Gesetz, das Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt. Der Senat nickt damit einen von Präsident Alberto Fernández eingebrachten Vorschlag ab, nachdem ein ähnlicher Vorstoß seines Vorgängers im Jahr 2018 gescheitert war.

Zur "Fakten Helfen"-Petition

Aufweichen der Fristenlösung durch die Hintertür

Die von der Bischofskonferenz gesteuerte Petition "Fakten Helfen", wird heute im parlamentarischen Ausschuss behandelt. Doch diese ignoriert die jahrzehntelang gesammelten Daten zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich und in anderen Ländern sowie die zahlreichen bereits vorhandenen Fachpublikationen in diesem Bereich.

USA: Legale Abtreibung in Gefahr

Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahre 1973 ermöglicht in den Vereinigten Staaten Schwangeren eine legale Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Eine Entscheidung, die von rechten und religiösen Gruppen immer wieder angegriffen wurde. Mit der Bestätigung der christlich-konservativen Richterin Amy Coney Barrett als Nachfolgerin Ruth Bader Ginsburgs am Obersten Gerichtshof könnte diese Entscheidung nun aufgeweicht werden oder gar fallen.

Protest in Danzig

Polen

Proteste gegen weitere Verschärfung des Abtreibungsrechts

In Polen wird es bald noch weniger Möglichkeiten geben, legal abzutreiben. Vergangenen Donnerstag urteilte das polnische Verfassungsgericht, dass eine Abtreibung kranker Föten unkonstitutionell sei. Hunderte Menschen kamen in der Nacht darauf in Warschau zusammen, um gegen dieses Urteil zu protestieren, die Polizei setzte Tränengas ein.