Gesundheit

Sturm der Entrüstung von "Lebensschützern" und gegen sie

Unerträglich leidenden Patienten, denen keine lindernde Therapie mehr helfen kann, ist höchstinstanzlich ein neuer möglicher Weg zum Suizid eröffnet worden. Im O-Ton berichtet das heute journal des ZDF vom 3. März dazu: "Schwerkranke haben in extremen Ausnahmefällen das Recht auf tödliche Medikamente. Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gestern hat heftige Reaktionen ausgelöst."

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Ein Lichtblick für Schwerstkranke

Es gibt noch Richter in Deutschland

Der 2. März 2017 dürfte in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen: An diesem Tag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die entscheidende Bresche in eine heftig verteidigte mittelalterliche Phalanx von Scheinheiligkeit, Ignoranz, Macht- und Finanzgelüsten geschlagen. Dadurch eröffnet sich Schwerstkranken in Deutschland ein Lichtblick, ihr Leben dann, wenn es ihnen zu schwer geworden ist, schmerzlos und endlich ohne eine beschwerliche Reise ins Ausland beenden zu können.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Bahnbrechendes Suizidhilfeurteil oder praxisferne Ausnahmeregelung?

Unheilbar Schwerstkranke haben in "extremen Ausnahmesituationen" ein Recht auf Mittel zur Selbsttötung, wie das in der Schweiz dazu gebräuchliche Mittel Natrium-Pentobarbital (Nap). Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter machten verfassungsrechtliche Gründe geltend und verwiesen auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht – dies könnte Auswirkungen auf die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen den rigorosen § 217 StGB haben. 

Masernausbruch in Duisburg

Armut und Ignoranz - die zwei großen Impfgegner

29 Kinder sind in Duisburg an Masern erkrankt. Betroffen sind vor allem Kinder von Zuwanderern aus Südosteuropa. Doch weil die Duisburger Bevölkerung nicht ausreichend geimpft ist, könnten schnell weitere Menschen an Masern erkranken. Aber auch in Regionen wie dem Kreis Coesfeld ist der Impfschutz nicht ausreichend.

Sterbehilfedebatte

Das Recht auf die eigene Entscheidung

Im Zuge des Ende 2015 verschärften Strafrechts (§ 217) sowie der Verbotsnorm § 16 Satz 3 der Musterberufsordnung (MBO) kommt das umfassende Kompendium der straf- und standesrechtlichen Regelung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid passend. Die mit Summa cum laude ausgezeichnete Promotionsarbeit stellt eine umfassende Faktensammlung dar und bietet eine wertvolle Argumentationshilfe für die komplizierte Materie.

Mehrere Beschwerden gegen § 217 StGB beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht

Kriminalisierte Palliativmediziner müssen Patienten im Stich lassen

Es handelt sich um das ethisch heikelste Strafgesetz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands. Wer weiterhin als Palliativmediziner seinen Patienten zu Hause hinreichend Medikamente gegen Durchbruchschmerz oder gefürchtete Erstickungsnot überlässt, kommt möglicherweise ins Gefängnis.

Messer, die für die Genitalverstümmelung genutzt wurden.

Der 6. Februar: Ein internationaler Tag für Millionen von leidenden Frauen

Die Anfragen werden zahlreicher. Hilfsorganisationen und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer fragen nach Informationen zur weiblichen Genitalverstümmelung. Vor fünfzig Jahren wurde diese Problematik nur in wenigen feministischen Kreisen und ethnologischen Fachzeitschriften thematisiert. Kaum jemand wusste von dieser grausamen Praktik und noch weniger wusste man, wie man mit diesem Brauch umgehen kann. Da im fernen Afrika praktiziert, lag sie außerhalb unseres unmittelbaren Verantwortungsbereichs.

Internationaler Aktionstag "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung"

Weltweit 200 Millionen Mädchen und Frauen verstümmelt

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass weltweit etwa 200 Millionen Mädchen und Frauen Opfer weiblicher Genitalverstümmelung sind. In jedem Jahr kommen etwa drei Millionen junge Mädchen dazu. Dabei ist diese Verstümmelung seit langem geächtet und in vielen Ländern auch verboten.