Abtreibung

USA: Legale Abtreibung in Gefahr

Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahre 1973 ermöglicht in den Vereinigten Staaten Schwangeren eine legale Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Eine Entscheidung, die von rechten und religiösen Gruppen immer wieder angegriffen wurde. Mit der Bestätigung der christlich-konservativen Richterin Amy Coney Barrett als Nachfolgerin Ruth Bader Ginsburgs am Obersten Gerichtshof könnte diese Entscheidung nun aufgeweicht werden oder gar fallen.

Kristina Hänel klagte erfolgreich

Gericht verbietet Abtreibungsgegner Holocaust-Vergleich

Am Freitag verhandelte das Landgericht Hamburg über die Klage der Ärztin Kristina Hänel gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen. Dieser verglich auf seiner Website die klagende Ärztin und andere, die legal Abtreibungen durchführen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis.

"Medical Students for Choice"

Die Folgen des § 219a

Von Friseuren und Ärzten

Man stelle sich vor, ein Friseur teilt an seinem Schaufenster mit, dass er die Haare mit der Schere schneidet. Und wird dafür angezeigt, verurteilt und an den Pranger gestellt. Er möge sich in eine öffentlich einsehbare Liste eintragen, nur dort dürfe er mitteilen, dass er Haare schneidet; aber nicht, womit. Klingt skurril… ist aber in einem anderen Beruf Standard.

Indigene Frau mit Kind in Kolumbien

Kolumbien: Erzeuger soll Abtreibung zustimmen

Abtreibung ist in Kolumbien nur in wenigen Ausnahmen legal möglich. Während Menschenrechtsgruppen für einen bedingungslosen straffreien Schwangerschaftsabbruch in den ersten Wochen kämpfen, hat eine rechtskonservative Senatorin nun ein Projekt angekündigt, welches die Zustimmung des Erzeugers zur Beendigung der Schwangerschaft erfordern soll. Eine gefährliche Forderung, die für Empörung sorgt.

Wenn Männer schwanger werden könnten, gäbe es diese Diskussionen nicht.

Costa Rica: Die katholische Kirche und medizinisch notwendige Abtreibungen

In Costa Rica ist Abtreibung verboten. Ende letzten Jahres wurde jedoch ein Handlungsprotokoll zur einzigen Ausnahme von diesem Verbot, nämlich dann, wenn das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Person in Gefahr ist, vom Präsidenten unterzeichnet. Da die hauptsächlich von Schwangerschaften Betroffenen natürlich zölibatär lebende Männer jenseits der 50 sind, hat sich die Bischofskonferenz an das Gesundheitsministerium und die Medien des Landes gewandt, um Einblick in das Protokoll zu erhalten.

Gerichtstermin über Unzulässigkeit von Holocaustvergleichen abgesetzt

Unterlassungsklage gegen Abtreibungsgegner

Die Ärztin Kristina Hänel hat eine Klage auf Unterlassung gegen den Betreiber der Website "Babykaust.de" eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat einen bereits angesetzten Termin wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt und will im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung, entscheiden. 

"Pille danach"

Corona-Krise

UK: Regierung rangelt um Regeln für die "Pille danach"

Während zunächst kurzzeitig die Idee einer Immunisierung der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Verluste im Vereinigten Königreich bestand, wurde diese doch bald zugunsten von Kontakt- und Ausgangssperren aufgegeben. Einem ähnlichen hin und her waren die Bedingungen für die "Pille danach" und Abtreibungen im ersten Schwangerschaftstrimester unterworfen.

Ärztinnen, Beraterinnen und Fachverbände sehen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch während Corona-Pandemie gefährdet

Leben und Gesundheit von Frauen in Gefahr

Aktuell müssen ungewollt Schwangere drei bis vier persönliche Termine außer Haus wahrnehmen, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können: Die Pflichtberatung, einen gynäkologischen Untersuchungstermin, eine Ultraschalluntersuchung, den Abbruch, eine Nachuntersuchung. Hinzu kommen drei Tage Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch.