Minderjährige dürfen selbst über Schwangerschaftsabbruch entscheiden
Laut einer Gerichtsentscheidung dürfen Jugendliche auch entgegen dem Willen der Erziehungsberechtigten über Weiterführung oder Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden. Voraussetzung: Sie müssen einwilligungsfähig sein und die Tragweite des Eingriffs erfassen können.