Gerichtsurteil

Berliner Verwaltungsgericht

Kommentar

Von wegen: Kirchensteuern für soziale Ausgaben

Eigentlich mag ich den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gern hören und lesen. So waren die Kollegen dort mit unter den Ersten, die über das unsägliche Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts berichteten, das eine 66-jährige Frau, die ihr Lebtag nichts mit der Kirche zu tun hatte, zur Nachzahlung von Kirchensteuern verdonnerte. Doch manchmal übertreiben sie es etwas mit der "Ausgewogenheit" der Berichterstattung.

Die Richterbank

Berliner Verwaltungsgericht:

Konfessionsfreie muss Kirchensteuer nachzahlen

Eine frühere DDR-Bürgerin muss nachträglich knapp 1.900 Euro Kirchensteuern zahlen – wegen einer unbekannten Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Diese kam durch die verfassungsrechtlich fragwürdige "Rasterfahndung" der Kirchensteuerstellen in den Berliner Finanzämtern zutage, die das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) für unvereinbar mit dem Trennungsgebot zwischen Staat und Kirche hält.

Das Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel

"Mehr Unklarheiten als Klarheiten"

Der gestrige Prozess gegen Kristina Hänel zeigt, wie Ärzt*innen den Abtreibungsgegner*innen durch den §219a StGB weiterhin schutzlos ausgeliefert werden. Die Gießener Ärztin wurde durch ihren Kampf für das Informationsrecht von ungewollt Schwangeren bekannt. Gestern wurde sie vor dem Landgericht Gießen zum dritten Mal nach §219a StGB verurteilt. 

Besonderes Kirchgeld weitgehend gekippt

Bundesfinanzhof schränkt das besondere Kirchgeld deutlich ein

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Beschlüssen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass das besondere Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe dann den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, wenn der kirchenangehörige Ehegatte ansonsten "kirchensteuerfrei" ist. Dies ist aber nicht der Fall, wenn Kircheneinkommensteuer auf dessen eigenes Einkommen anfällt. Damit widersprechen die kirchlichen Bestimmungen zum besonderen Kirchgeld und deren staatliche Genehmigung nun auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Indonesien

Beschwerde über zu laute Moschee ist Blasphemie

Eine 44-jährige Buddhistin wurde in Indonesien zu 18 Monaten Haft wegen Blasphemie verurteilt, nachdem sie sich in Nord Sumatra über die Lautstärke der Gebetsrufe einer nahegelegenen Moschee beklagt hatte. Die Verurteilung wegen Blasphemie gegen den Islam zeigt, wie stark der Einfluss religiöser Hardliner derzeit in Indonesien wächst.